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"Der Innenminister missachtet die Auskunftsrechte", sagt Neos-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak.

Foto: Picturedesk/Gruber

Nikolaus Scherak ist in diesem Jahr schon viermal geflogen. Einmal nach New York und via Washington, D.C., zurück, einmal von Wien nach Brüssel und wieder retour. Diese Reisetätigkeit produzierte aber zu Scheraks Ärger ein 32-seitiges Dokument, in dem die Flüge, Kosten und zahlreiche weitere Informationen aufgelistet sind. Erstellt vom Bundeskriminalamt, angefordert vom stellvertretenden Neos-Chef.

Seit Mai vergangenen Jahres gilt in Österreich die Fluggastdatenspeicherung. Fluglinien müssen ans Bundeskriminalamt zahlreiche Informationen übermitteln, bis dato erfüllt das nur die Austrian Airlines. Schon das allein ist für Neos-Politiker Scherak Grund zur Sorge: "Es ist eine Vorratsdatenspeicherung, ein Eindringen in die Privatsphäre der Bürger – sie werden unter Generalverdacht gestellt", sagt er im STANDARD-Gespräch.

Doch seiner Meinung nach ist auch die Auskunft der Fluggastdatenzentralstelle nicht rechtskonform. "Der Innenminister missachtet die Auskunftsrechte", ist Scherak überzeugt. Die Auskunft sei unvollständig und vor allem unverständlich. Laut Datenschutzgesetz müsse die Auskunft in verständlicher und nachvollziehbarer Form erfolgen, Betroffene müssten auch die Möglichkeit haben, nachzuprüfen, ob die Daten richtig seien. Bei dieser Aufstellung sei das unmöglich, kritisiert der pinke Verfassungssprecher.

Die Regierung rechtfertigt die Fluggastdatenspeicherung mit Terrorbekämpfung. Laut EU-Richtlinie müssten nur Daten erhoben werden, wenn Personen ins EU-Ausland fliegen oder von dort kommen. Hier würde Österreich die Vorgabe übererfüllen, sagt Scherak. (Marie-Theres Egyed, 20.4.2019)