Familien mit mehreren Kindern müssen bei der neuen Mindestsicherung mit Einbußen rechnen.

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Wien – An der einen oder anderen Schraube wurde zum Schluss noch gedreht, am Donnerstag wird nun die neue Sozialhilfe, mit der die Mindestsicherung abgelöst wird, vom Nationalrat beschlossen. Ein türkis-blauer Abänderungsantrag, der am Mittwoch eingebracht wurde, sieht noch zwei kleinere Änderungen vor:

  • Heizkostenzuschüsse: Explizit klargestellt wurde, dass die Länder auch in Zukunft Heizkostenzuschüsse ausbezahlen dürfen, ohne dass sich dadurch die Mindestsicherung schmälert.
  • Spenden: Bereits angekündigt war, dass auch Spenden nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Eine unklare Formulierung am ursprünglichen Gesetzestext hatte entsprechende Befürchtungen bei NGOs und Opposition geschürt. In der Letztfassung heißt es nun, freiwillige Geldleistungen von Dritten werden nicht angerechnet, es sei denn, sie werden bereits seit vier Monaten gewährt.

Darüber hinaus gibt es keine Änderungen mehr. Zusätzliche Wohnbeihilfen durch die Länder, die sich ÖVP-Klubobmann August Wöginger zuletzt noch ansehen wollte, werden nicht möglich sein. Argumentiert wird, dass die Länder in teureren Gegenden ohnehin bis zu 30 Prozent mehr für den Wohnbedarf gewähren können.

Das Grundsatzgesetz des Bundes gibt allerdings nur die Eckpunkte vor, die Länder müssen nun bis Jahresende Ausführungsgesetze erlassen. Erst dann wird also feststehen, wie hoch die Ansprüche in den einzelnen Ländern genau sind. Der Bund gibt nur Maximalwerte vor, die aber auch unterschritten werden könne, weshalb Sozialeinrichtungen beklagen, dass es weiterhin kein einheitliches System geben wird.

Noch einmal die wesentlichen Änderungen gegenüber dem bisherigen System:

  • Kinder: Die Zuschläge für Kinder werden stark degressiv gestaltet. Für das erste Kind gibt es also deutlich mehr (216 Euro) als für das zweite (130 Euro) oder dritte (43 Euro).
  • Alleinerzieher: Alleinerziehern dürfen (aber müssen nicht) die Länder dafür einen Bonus gewähren – 100 Euro für das erste, 75 Euro für das zweite und 50 Euro für das dritte Kind.
  • Sprachdefizite: Wer nicht ausreichend Deutsch oder Englisch kann, bekommt 300 Euro weniger. Erst wenn erfolgreich ein Sprachkurs absolviert wurde, bekommt man die volle Sozialhilfe. Für Einzelpersonen liegen die Richtwerte aktuell bei 885,47 Euro, für Paare bei 1.239,66 Euro. Für Menschen mit Behinderung ist ein Bonus von 18 Prozent vorgesehen.

Da vor allem Mehrkindfamilien mit Einbußen rechnen müssen, appellierte Caritas-Präsident Michael Landau am Mittwoch in einem offenen Brief noch einmal an die Abgeordneten, dem neuen Sozialhilfegesetz nicht zuzustimmen. Die Diakonie rechnet vor, dass auch pflegende Angehörige, Wohnungslose und Pensionisten mit Einbußen rechnen müssten.

Unter dem Strich dürfte die neue Sozialhilfe aber keine Einsparungen bringen, sondern zu Mehrkosten führen. Davon geht zumindest die Finanzschätzung des Sozialministeriums aus. Demnach führt die neue Kinderstaffelung im nächsten Jahr zwar zu Einsparungen von knapp 30 Millionen Euro, zudem wird bei subsidiär Schutzberechtigten um 20 Millionen Euro gekürzt. Der Alleinerzieherbonus löst dafür knapp 28 Millionen Euro Mehrkosten aus, in ähnlicher Größenordnung liegen die Mehrausgaben für behinderte Menschen, wodurch die Länder unterm Strich knapp sieben Millionen Euro mehr als bisher ausgeben werden. (Günther Oswald, 24.4.2019)