Wien – Die EU-Kommission rügt die europaweit schleppende Umsetzung der vierten Geldwäsche-Richtlinie aus dem Jahr 2015, berichten das Profil und ORF-ZiB2.

Die Kommission hat demnach gegen alle 28 Mitgliedsstaaten so genannte Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Ein mehrstufiger Prozess, an dessen Ende eine Klage vor dem Gerichtshof der EU stehen kann. Vier Staaten wurden bereits geklagt, Österreich steht gemeinsam mit 15 anderen Staaten knapp davor. In einer "begründeten Stellungnahme" vom 7. März führt die Kommission demnach 110 Mängel in österreichischen Bundes- und Landesgesetzen mit Bezug zu Geldwäsche an.

Laut dem vertraulichen Dokument entsprechen die nationalen Vorschriften für Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen zwar weitgehend dem EU-Standard, die Kommission beanstandet laut dem Bericht an dem seit 2017 geltenden Finanzmarkt-Geldwäschegesetz nur Kleinigkeiten. Im Gegensatz dazu würden zahlreiche Defizite bei den Anti-Geldwäsche-Bestimmungen für Wettanbieter, Betreiber von Automatensalons, Juweliere, Kunsthändler, Immobilienmakler, Notare und Rechtsanwälte aufgelistet.

Für das ÖVP-geführte Finanzministerium ist die Kritik der EU-Kommission "in einigen Bereichen nicht gänzlich nachvollziehbar". Die Kommission hat Österreich zwei Monate Zeit gegeben, um auf die "begründete Stellungnahme" zu reagieren. (red, 27.4.2019)