Staatssekretär Hubert Fuchs (links, FPÖ) und Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) haben noch bis 2022 Zeit, sich über die Abschaffung der Kalten Progression einig zu werden.

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Wien – Die Regierung will zur Gegenfinanzierung der Steuerreform weitere Einsparungen bei "Sonderpensionsprivilegien" prüfen. Das geht aus der am Mittwoch beschlossenen Punktation zur Steuerreform hervor. Außerdem werden "klare Zugangsvoraussetzungen" zu jenen Frühpensionierungsmöglichkeiten angekündigt, die sich "besonders dynamisch entwickeln". Details stehen dazu im Ministerratsvortrag nicht.

Bei der Präsentation der Steuerreform am Dienstag hatte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) schon darauf hingewiesen, dass die Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters um ein Jahr Einsparungen von einer Milliarde Euro bringe. Zuletzt war das Antrittsalter leicht gestiegen und lag 2018 bei 61,3 Jahren für Männer und 59,3 Jahren bei Frauen.

Sonderpensionsprivilegien sollen durchforstet werden

Zusätzlich zu "maßvollen und sozial verträglichen" Gehaltsabschlüssen für Beamte ab 2021 und der Heranführung des faktischen an das gesetzliche Pensionsalter soll es "zu klaren Zugangsvoraussetzungen zu jenen Frühpensionierungsmöglichkeiten kommen, die sich besonders dynamisch entwickeln." Auch die Sonderpensionsprivilegien sollen "unter dem Aspekt der Einsparungen gemäß den rechtlichen Möglichkeiten" durchforstet werden.

Details nennt die 17 Seiten starke Punktation zur Steuerreform diesbezüglich nicht. Auch die Regierung konnte die Ankündigung auf APA-Anfrage vorerst nicht konkretisieren. Im Regierungsprogramm haben ÖVP und FPÖ unter anderem angekündigt, zu prüfen, ob die Anrechnung von "Teilpflichtversicherungszeiten" für Arbeitslose bei Frühpensionierungen mit zwei Jahren begrenzt wird.

1 Prozent Einsparungen quer durch alle Ministerien

Ebenfalls angekündigt wird im Ministerratsvortrag ein "Grundsatzgesetz" für Ausgliederungen, das mehr Transparenz und Einheitlichkeit bringen soll, sowie geringere Zahlungen der Regierung an ausgegliederte Einheiten und Kostendämpfungen beim Personalaufwand. In Summe will die Regierung für die Finanzierung der Steuerreform den bisherigen Angaben zufolge noch eine Milliarde Euro direkt beim Bund sowie 500 Millionen Euro bei den ausgegliederten Einheiten einsparen.

Dafür soll quer über alle Ministerien ein Prozent gespart werden, sagt Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs im Ö1-"Morgenjournal. Dabei obliege es dem jeweiligen Minister, wie er das handhabt. Angesprochen auf die Wünsche des Verteidigungsministeriums verwies Fuchs auf das Stabilitätsprogramm: "Dort haben wir entsprechende Maßnahmen eingepreist."

Abschaffung der Kalten Progression nicht vom Tisch

Die Abschaffung der Kalten Progression ist für Fuchs nicht vom Tisch. Er kündigte im "Morgenjournal" und in der "Kleinen Zeitung" die Präsentation einer Lösung für die Abschaffung im Jahr 2022 an. Die Kalte Progression solle somit "mit Wirkung 2023" abgeschafft werden.

Von einer sofortigen Abschaffung hätten nur Bezieher hoher Einkommen profitiert. Auch, dass das volle Ausmaß der Steuerreform erst 2022 wirksam werde, verteidigte der Finanzstaatssekretär: "Wir haben immer gesagt, dass wir eine ehrliche Steuerentlastung ohne neue Schulden und Steuern wollen." Die budgetären Spielräume hätten derzeit nicht mehr erlaubt. Dass 2022 gewählt werde, habe dabei keine Rolle gespielt. (APA, 2.5.2019)