Wer hier unterschreibt, stimmt automatisch zu, über weitere Aktionen informiert zu werden – das könnte gegen die DSGVO verstoßen.

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Die umstrittene Bürgerinitiative "Fairändern", die gegen Spätabtreibungen aus medizinischen Gründen kämpft, dürfte gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen haben. Konkret geht es um das sogenannte "Koppelungsverbot": Nutzer sollen nicht eine Einwilligung zu einer Datenverarbeitung abgeben müssen, um ein Angebot in Anspruch zu nehmen, für das gar keine Einwilligung erforderlich ist. Wer beispielsweise an einem Gewinnspiel teilnimmt, soll dafür nicht mit der Zustimmung zu Werbesendungen "bezahlen" müssen. Hier kommt die Unterschriftenliste von "Fairändern" ins Spiel. Wer dort für "bessere Chancen für schwangere Frauen und ihre Kinder" unterschreibt, stimmt automatisch zu, "mit Fairändern in Kontakt zu bleiben".

Gesammelte E-Mail-Adressen dürfen wohl "nicht kontaktiert" werden

Das wird durch ein kleines Kästchen links der Unterschriften angezeigt. Im Kleingedruckten heißt es dann, dass die Daten gespeichert werden, damit Unterstützer der Bürgerbewegung "über weitere Aktivitäten kostenlos informiert" werden können. Für den Juristen Lukas Feiler von Baker McKenzie, der sich ausführlich mit der DSGVO beschäftigt hat, müsse man die Unterstützung als "Einwilligung werten, die aber ungültig ist". Die Rechtslage sei zwar noch nicht ganz ausjudiziert, aber laut Feiler dürfe Fairändern die per Unterschriftenliste gesammelten E-Mail-Adressen "nicht kontaktieren". Schlimmstenfalls könnte sogar eine Strafe durch die Datenschutzbehörde drohen.

"Im Vorfeld von Juristen geprüft"

"Fairändern" sagt dazu lediglich, dass die "Unterschriftenliste im Vorfeld von Juristen geprüft wurde" und "der DSGVO entspricht". Empört zeigt sich die Politikerin Stephanie Cox von der Liste Jetzt: "Fairändern ist auf mehreren Ebenen ein Fiasko – inhaltlich und formaljuristisch. Es ist kein Geheimnis, dass wir dieses Thema nicht mehr im Nationalrat diskutieren wollen. Wenn ÖVP und FPÖ aber unbedingt weiter darüber sprechen wollen, dann muss zuerst geklärt werden, ob den Initiatoren das geltende Recht tatsächlich vollkommen gleichgültig ist."

Damit gerät die umstrittene Initiative, die am Dienstag im Petitionsausschuss behandelt wird, weiter unter Druck. Sie will mehr Unterstützungsleistungen für Schwangere, die Einführung einer Abtreibungsstatistik sowie ein Verbot von Spätabtreibungen nach medizinischer Indikation, also wenn das Kind "geistig oder körperlich schwer behindert" wäre.

In Reaktion auf "Fairändern" hat sich wiederum das Bündnis "Keinen Millimeter" gegründet, dem Oppositionsparteien, das Frauenvolksbegehren und der Frauenring angehören. Sie warnen vor Einschränkungen des Selbstbestimmungsrechts von Frauen und merken an, dass ein Verbot von Spätabbrüchen wohl zu mehr Abtreibungen führen dürfte, da Frauen dann bei unklarer Diagnose schon früher abtreiben würden. (Fabian Schmid, 6.5.2019)