Die Bankenaufsicht soll bei der FMA gebündelt werden, das sorgt weiter für Wellen.

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Wien – Die geplante Reform der Bankenaufsicht sorgt weiter für Kritik. Auch das Amt der Burgenländischen Landesregierung (in der neben der SPÖ auch die FPÖ vertreten ist) steht dem Gesetzesentwurf der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung sehr kritisch gegenüber. Wie aus seiner Stellungnahme in dem Begutachtungsverfahren hervorgeht, hegt das Burgenland vor allem gegen die geplante Installierung eines FMA-Einzelvorstands "gravierende Bedenken". Die Durchbrechung des in Finanzinstitutionen vorherrschenden Vier-Augen-Prinzips sei nicht nachvollziehbar. Würde eine österreichische Bank so ein Managementmodell wählen, bekäme sie keine Konzession, heißt es in der Stellungnahme. Ein Aufsichtsmodell, bei dem die Entscheidungsbefugnisse beim Einzelvorstand gebündelt seien, sei europaweit unüblich. Dass der Chef Entscheidungen laut Gesetzesentwurf künftig mit "Exekutivdirektoren" treffen soll, beruhigt die Kritiker nicht. Diese seien ja weisungsgebunden. Vor allem die Abberufung von FMA-Vorstandsmitglied Helmut Ettl stößt auf Ablehnung, sie sei sachlich nicht zu rechtfertigen.

Gebündelt und übersiedelt

Zur Erinnerung: Die Bankenaufsicht soll bei der FMA gebündelt werden, die 175 Aufseher aus der Notenbank sollen in die FMA übersiedeln. Ettl, dessen Vertrag noch bis 2023 läuft, soll per Gesetz abberufen werden, und sein FMA-Vorstandskollege, Ex-Raiffeisen-OÖ-Banker Klaus Kumpfmüller (ÖVP), Alleinvorstand werden.

Das Burgenland beruft sich bei seiner Kritik u. a. auf den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und seine 29 Grundsätze für eine wirksame Bankenaufsicht. Die sind MindestStandards, erwähnt werden etwa operative Unabhängigkeit, transparente Abläufe oder solide Kontrollmechanismen. Dazu führt der Ausschuss aus, dass es "keine Einmischung des Staates oder der Branche" geben darf, die die Unabhängigkeit der Aufsicht gefährdet. Und: Der/die Leiter der Aufsichtsinstanz muss/müssen für eine Mindestamtszeit ernannt werden. Während dieser Zeit darf eine Abberufung nur aus gesetzlich festgelegten Gründen oder wegen Fehlverhaltens erfolgen.

Bruch der Basler Grundsätze

An diesem Punkt hakt auch der Gründer des Vereins Respekt.net ein, Unternehmensberater Martin Winkler. Er sieht in der Reform einen Bruch der Basler Grundsätze. Das Sondergesetz, mit dem auch Ettl zu Jahresende abmontiert werden soll, stelle einen Dammbruch dar, durch solche Gesetze drohe eine "Orbánisierung" Österreichs. Winkler kritisiert die Installierung eines Alleinvorstands ebenso wie die Beiziehung von Vertretern der Finanzindustrie in einen "FMA-Beirat".

Im ÖVP-geführten Finanzministerium sieht man das ganz anders, der Beirat werde "keine Berührungspunkte mit der Aufsichtstätigkeit der FMA" haben. Es handle sich vielmehr um einen "umfassenden Thinktank".

Von einer Orbánisierung könne keine Rede sein, so ein Sprecher des Ministeriums. Die Vorgabe, dass Behördenleiter während ihrer Funktionsperiode nur auf Basis gesetzlicher Regelungen abgesetzt werden sollen, die werde ja "gerade dadurch erfüllt, dass die Umstellung von einem Kollegial- auf einen Alleinvorstand ... durch gesetzliche Regelung erfolgt". Auf die operative Unabhängigkeit der FMA habe das keinen Einfluss. Und die Installierung eines Alleinvorstands? Widerspreche den Basler Grundsätzen nicht, wie schon deren Formulierung zeige. (Renate Graber, 7.5.2019)