"Herzliche Gratulation zum Erfolg!": Sportminister Strache gratulierte via Anzeige, geschaltet wurden sie vor allem in "Heute", "Krone", "Österreich".

Wien – Als Sportminister hat Heinz-Christian Strache (FPÖ) Österreichs Wintersportlern für 254.000 Euro mit Inseraten in "Krone", "Österreich", "Heute" und "Kurier" zu ihren Medaillen gratuliert. Die Neos wollten per parlamentarische Anfrage wissen, wie viel Geld er für "völlig sinnlose Gratulationsinserate" eingesetzt hat – das Geld wäre besser etwa in Anti-Doping-Maßnahmen investiert gewesen, kritisiert Neos-Sportsprecher Douglas Hoyos. Die Inserate sind laut kundigen Medienrechtlern auch schwer mit den Vorgaben des Medientransparenzgesetzes in Einklang zu bringen.

"Wirkungsziel" gesucht

"Herzliche Gratulation zum Erfolg": Im vergangenen Winter gratulierte der Sportminister mit Anzeigen in heimischen Medien den "österreichischen Sportlerinnen und Sportlern" zu ihren Erfolgen. Anfang März stellten die Neos dazu eine Anfrage an den Sportminister, sie wollten von Strache wissen, in welchen Medien diese Anzeigen geschaltet wurden, wie hoch die Kosten dafür waren und wie diese Ausgaben zum "Wirkungsziel im Sinne des Bundesfinanzgesetzes 2018" stehen.

Viermal "Krone", "Heute", "Österreich", einmal "Kurier"

Insgesamt gratulierte Strache mit 13 Anzeigen um rund 254.000 Euro. Das geht aus der Anfragebeantwortung hervor, die dem STANDARD vorliegt. Gratulationsanzeigen (zur Ski-WM in Åre, nur Nordischen Ski-WM in Seefeld, zur Biathlon-Weltmeisterschaft in Östersund und zum Europäischen Olympischen Jugendwinterfestival in Sarajevo) wurden in "Heute" (vier Anzeigen zu je 13.630 Euro) in der "Kronen Zeitung" (vier Anzeigen, die Preise liegen je Anzeige zwischen 31.953 Euro und 35.874 Euro) und in "Österreich" (vier Inserate zu je 13.496 Euro) geschaltet. Eine Gratulation (betreffend die Biathlon-Weltmeisterschaft in Östersund) wurde auch im "Kurier" geschaltet. Die Kosten dafür lagen laut Anfragebeantwortung bei rund 11.000 Euro.

Wirkungsangaben "nicht vorgesehen"

Die Fragen zu Ausgaben und Wirkungsziel beantwortete Strache so: "Gemäß Paragraf 2 der Angaben zur Wirkungsorientierung-Verordnung ( BGBl. II Nr. 244/2011) besitzen alle Angaben zur Wirkungsorientierung im Bundesvoranschlag nur indikativen Charakter. Eine Koppelung der Wirkungsangaben (Wirkungsziele) mit den Budgetzahlen ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, es findet keine direkte Verknüpfung zwischen Ressourcen und den angestrebten Zielen und Maßnahmen in den Angaben zur Wirkungsorientierung statt."

"Sinnlose Gratulationsinserate"

Neos-Sportsprecher Hoyos: "Wir freuen uns ja auch sehr, wenn Österreichs Sportlerinnen und Sportler erfolgreich sind, Siege feiern und Medaillen gewinnen. Aber dass Strache in Zeiten von Social Media dem Boulevard mehr als eine Viertelmillion Euro Steuergeld für völlig sinnlose Gratulationsinserate in den Rachen schmeißt, ist eine bodenlose Frechheit. Das Geld wäre besser in Anti-Doping-Maßnahmen oder ähnliches investiert gewesen."

Nutzwert gesucht

Frühere sportliche Gratulationsinserate Straches waren zuletzt auch eines (von vielen) Beispielen in einem Fachartikel über die Anforderungen des Medientransparenzgesetzes an Inserate öffentlicher Stellen und die Wirklichkeit der Sujets von Ministerien, Ländern und anderen Einrichtungen.

Das Medientransparenzgesetz regelt, wie Ministerien, Länder und Co werben dürfen. Präsident, Regierungsmitglieder oder Staatssekretäre dürfen weder abgebildet noch genannt werden. Die Werbung muss "ausschließlich" ein "konkretes Informationsbedürfnis der Allgemeinheit" decken. Verboten ist Öffi-Werbung ohne konkreten Informationsgehalt, die "ausschließlich" oder auch nur "teilweise der Vermarktung" der Politiker dienen. Das Gesetz sieht aber keine Sanktionen vor.

"Nicht eindeutig zu erkennen"

Medienrechtler Michael R. Kogler analysierte zuletzt in der "Zeitschrift für Informationsrecht" Werbung öffentlicher Stellen auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Gesetzes. Er hat als stellvertretender Leiter der juristischen Abteilung Medienangelegenheiten im Kanzleramt das Medientransparenzgesetz mitverfasst.

Kogler in der Fachzeitschrift über Straches Inserate, eingeordnet in die Kategorie "bedingt Brauchbares": "Worin für die nicht dem Olympiateam angehörenden Durchschnittsbürger der Nutzen der vom Sportminister per Inserat ausgedrückten 'Herzliche(n) Gratulation zum großen Erfolg!' an das 'Youth Olympic Team Austria' zu seinen insgesamt elf Medaillen bei den Olympischen Jugend-Sommerspielen läge, sodass das Inserat aus öffentlichen Geldern finanziert werden muss, ist ebenfalls nicht eindeutig zu erkennen. Abgesehen von den sportlichen Erfolgen erfährt man nur noch, dass das BMÖDS die österreichischen Bundessportfachverbände unterstützt und 'diese für eine effiziente, moderne und individuelle Spitzensportförderung' sorgen." (ae, fid, 8.5.2019)