Der Malusbetrag für Fahrzeuge mit besonders hohen CO2-Emissionen soll erhöht werden.

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Wien – Die ÖVP-FPÖ-Regierung macht im Zuge ihrer Steuerreform den Kauf von Autos mit hohem CO2-Ausstoß teurer. Ziel sei, die Abgabenbelastung insgesamt nicht zu erhöhen, gleichzeitig aber eine ökologischere Treffsicherheit im Rahmen der NoVA zu erreichen, heißt es in den am Mittwoch veröffentlichten Erläuterungen zur Steuerreform.

Den Angaben zufolge soll in einem ersten Schritt die bestehende NoVA-Formel "annäherungsweise an die neuen bzw. künftigen CO2-Emissionswerte" angepasst sowie "der Malusbetrag für Fahrzeuge mit besonders hohen CO2-Emissionen" erhöht werden. Auch für Motorräder soll die NoVA künftig auf Basis der CO2-Emissionswerte erhoben werden. Trotz der Umstellung des Messverfahrens von NEFZ auf WLTP, was zu einer Erhöhung der CO2-Emissionswerte von durchschnittlich ungefähr 20 bis 25 Prozent führt, soll "grundsätzlich kein zusätzliches Steueraufkommen erzielt werden".

Durch die neue Berechnungsformel für den NoVA-Steuersatz soll erreicht werden, dass Fahrzeuge mit durchschnittlichem CO2-Ausstoß nicht mit höherer NoVA belastet werden. Umweltfreundliche, emissionsärmere Fahrzeuge sollen hingegen weniger NoVA zahlen. Für Pkw mit besonders hohen CO2-Emissionen soll die "Malus"-Schwelle in Höhe von derzeit 250g/km auf 275g/km und der Malusbetrag von derzeit 20 auf 40 Euro je g/km angepasst werden.

Abfederung

Die nach dem Normverbrauchsabgabegesetz errechnete Steuer ist dann noch um einen Abzugsposten zu vermindern. "Zur Abfederung unbeabsichtigter Härtefälle soll dieser von dzt. 300 auf 350 Euro angehoben werden", wie es heißt. Damit solle die Steuerbelastung von manchen preisgünstigeren, technisch einfachen Fahrzeugen, die überproportional stark von der Umstellung auf WLTP betroffen sein können und oftmals von sozial schwächeren Personen gefahren werden, reduziert werden.

Auch die motorbezogenen Versicherungssteuer sowie die Kraftfahrzeugsteuer sollen ökologisch und sozial verträglich umgestaltet werden. Dazu wird die Systematik an die aktuell geltende kraftfahrrechtliche Einteilung der Kraftfahrzeuge angepasst. Darüber hinaus werden Wasserstoff und Biogas dem Erdgasabgabegesetz zugeordnet, gegenüber der bisherigen Zuordnung zum Mineralölsteuergesetz ergibt das eine Steuerbegünstigung.

Mehr Elektromobilität

Zur Förderung der Elektromobilität will die Regierung auch damit beitragen, dass künftig die Anschaffung und Nutzung elektrisch betriebener "Krafträder", vom E-Fahrrad über das E-Motorrad, dem E-Quad bis zum Selbstbalance-Roller, von der Vorsteuer abgezogen und vom Sachbezug befreit werden dürfen. Damit sollte ihre Anschaffung von Firmen für ihre Mitarbeiter attraktiver werden. Die Regelung gilt für "Krafträder mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer", könnte also auch für andere Antriebsformen gelten. In puncto Sachbezug soll "die Möglichkeit geschaffen werden, aus ökologischen Gesichtspunkten im Rahmen der Sachbezugswerteverordnung explizit Befreiungen für Fahrräder und Krafträder vorzusehen". (APA, 8.5.2019)