Wien – Das Finanzministerium will am Mittwoch die schon länger geplanten Änderungen bei der "Transparenzdatenbank" durch den Ministerrat bringen. Der erste von Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) schon im November präsentierte Entwurf war auf Kritik auch ÖVP-regierter Länder gestoßen. Welche Änderungen es nun geben wird, ist noch unklar.

Verpflichtend ist die Meldung der meisten Förderungen weiterhin nicht. Laut Finanzausgleich müssen nur Subventionen für Energie und Umwelt in die Datenbank einfließen. Außerdem hat die Koalition bei der Reform der Mindestsicherung beschlossen, dass auch Ausgaben für die Sozialhilfe künftig via Statistik Austria gemeldet werden – weshalb die Regierung auch von einem "Transferkonto" spricht. Freiwillig mehr melden nur Ober- und Niederösterreich.

Mit den vorigen November präsentierten Änderungen im Transparenzdatenbankgesetz wollte Löger einerseits jene Gründe entschärfen, mit denen Länder und Gemeinden begründen, warum sie keine Förderungen in die Datenbank einmelden. Außerdem sollen Förderungen künftig schon zum Zeitpunkt ihrer Zusage gemeldet werden und nicht erst bei Auszahlung. Und die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit öffentlicher Mittel wird als Ziel der Datenbank verankert.

Die Befürchtungen der Länder und Gemeinden

Von den Ländern gab es aber Kritik an den Plänen. So befürchtete Tirol, dass Löger eine "Bundesaufsicht über die Förderungsverwaltung der Länder" plant, was verfassungswidrig wäre. Ähnlich äußerte sich Salzburg. Bemängelt wurde weiters, dass auch Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände künftig als Förderempfänger in der Datenbank landen könnten. Der Gemeindebund befürchtete zudem bürokratische Mehrkosten. Und der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Kärntens Peter Kaiser (SPÖ), und Wiens Bürgermeister Michael Ludwig forderten, dass nicht nur Sozialleistungen, sondern auch Förderungen für Bauern und Unternehmen gemeldet werden müssen.

Kritik an der Transparenzdatenbank hatte es zuletzt auch vom Fiskalrat gegeben. Der hat bereits im Vorjahr moniert, dass Bund, Länder und Gemeinden zwar – je nach Definition – zwischen 8,3 und 23,2 Mrd. Euro jährlich für Förderungen ausgeben, dass die in die Datenbank eingespeisten Fördervolumina aber nicht öffentlich abgefragt werden können.

Welche Änderungen es in der Regierungsvorlage im Vergleich zur Begutachtung geben wird, ist vorerst unklar. Das Finanzministerium war dazu vorerst nicht erreichbar. Der Fahrplan sieht laut Medienberichten vor, dass das Gesetz im Juni im Nationalrat beschlossen werden und Ende des Jahres in Kraft treten soll. (APA, 11.5.2019)