Foto: APA

Eine Neuwahl nach dem Platzen der türkis-blauen Regierung wäre vom Fristenlauf her frühestens Mitte August möglich. Ein Urnengang mitten in den Sommerferien ist allerdings höchst unwahrscheinlich, realistisch wäre eine Nationalrats-Neuwahl im September oder Oktober. Bisher steht nach der EU-Wahl am 26. Mai nur ein Termin am Wahlkalender: Die Vorarlberg-Wahl voraussichtlich am 22. September.

Für die Ansetzung eines Wahltermins gibt es eine wichtige gesetzliche Frist: Zwischen dem mit der Ausschreibung der Wahl zu fixierenden Stichtag und der Wahl müssen laut Nationalratswahlordnung 82 Tage liegen. Und zumindest einen Tag vor dem Stichtag muss die Wahl im Bundesgesetzblatt ausgeschrieben werden, erläuterte Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, der APA. Das Verfahren davor dauert, abhängig von Nationalrats- und Regierungssitzungen sowie der Absegnung durch den Bundespräsidenten, ein bis drei Wochen.

DER STANDARD

Theoretisch kann der Nationalrat schon nächste Woche in einer – von der SPÖ angesichts der "Ibiza-Affäre" bereits beantragten – Sondersitzung den Neuwahlantrag beschließen. Dieser müsste zwar erst in einer Sitzung eingebracht, dann dem Verfassungsausschuss zugewiesen, dort behandelt und dann im Plenum abgesegnet werden. Das geht sich an zwei Plenartagen aus; notfalls könnte mit einer Fristsetzung auch ein Ausschussbeschluss umgangen und der Antrag noch am Tag der Einbringung abgesegnet werden.

Hat der Nationalrat beschlossen, dass er sich vor Ende der Gesetzgebungsperiode auflöst, muss der Ministerrat die Verordnung mit dem Wahltermin und dem Stichtag 82 Tage davor beschließen. Diese Verordnung muss auch die Bitte an den Hauptausschuss enthalten, den Termin zu bestätigen – und das Ersuchen an den Bundespräsidenten, diesen durch Kundmachung im Bundesgesetzblatt öffentlich zu machen. Dies alles könnte theoretisch im Lauf der nächsten Woche geschehen – und damit könnte theoretisch Mitte August gewählt werden. (APA, 19.5.2019)