Zweifach vom Rechnungshof geprüft: die Kunstuni Graz.

Foto: Michael Hetzmannseder

Wien – Anreise zu Sitzungen in der Businessclass, mehr Gehalt für Rektoren ohne Ausweitung ihrer Aufgaben oder Finanzierung des Wohnsitzes einer Neo-Rektorin – solche Entscheidungen der Uniräte von Kunstuni Graz und Medizinuni Innsbruck hat der Rechnungshof in einem Bericht 2016 kritisiert. Die Unis und das Bildungsministerium haben seither die Regeln verschärft, der RH sieht aber weiter Handlungsbedarf.

Uniräte bilden eine Art Aufsichtsrat an den Universitäten, deren Mitglieder zur Hälfte von der Regierung und zur Hälfte aus den Unis selbst entsandt werden, und spielen unter anderem eine wesentliche Rolle bei der Rektorenbestellung. 21 Empfehlungen für Neuregelungen zu den Uniräten fanden sich im ersten RH-Bericht, 19 wurden laut dem am Freitag veröffentlichten Follow-up-Bericht zumindest teilweise umgesetzt.

Fachliche Ausgewogenheit

Das Ministerium legte daraufhin etwa fest, dass die Zusammensetzung der Uniräte fachlich und im Geschlechterverhältnis ausgewogen sein muss. Allerdings fehlen laut RH an einigen Unis dennoch weiter Mitglieder mit juristischen, betriebs- oder finanzwissenschaftlichen Kenntnissen. Außerdem gibt es für von der Regierung nominierte Uniräte noch immer keine Eignungskriterien, die Entscheidung erfolge "im Wesentlichen auf politischer Ebene", kritisiert der RH. Außerdem vermisst er weiter eine verpflichtende Wartefrist zwischen Uniratsmitgliedschaft und Tätigkeit an derselben Uni und eine strengere Regelung für Reisegebühren.

An der Uni Graz muss mittlerweile vor der Wahl der Uniräte deren Eignung für das Amt begründet werden. Außerdem müssen Uniratsmitglieder eine Erklärung über mögliche Unvereinbarkeiten unterzeichnen. Allerdings ist das nicht, wie an der Medizinuni Innsbruck vorgesehen, in regelmäßigen Abständen vorgesehen. Lob für die Uni Innsbruck gibt es auch dafür, dass die Vergütung der Uniräte neu geregelt wurde. (APA, 24.5.2019)