Die Sozialreferenten der Bundesländer demonstrierten am Freitag in Salzburg Einigkeit. "In sehr turbulenten Zeiten haben wir in den Ländern stabile Verhältnisse", sagt der Vorsitzende der Konferenz, der Salzburger Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne). Trotz unterschiedlicher politischer Auffassungen würden die Länder in wichtigen sozialpolitischen Themen an einem Strang ziehen, betonte er. Die Landesräte aus vier verschiedenen Fraktionen haben sich auf 26 gemeinsame Anträge verständigen können.

Eine Resolution gegen das neue Sozialhilfegrundsatzgesetz wurde nicht verabschiedet, nachdem Bundespräsident Alexander Van der Bellen das von Türkis-Blau im Nationalrat beschlossene Gesetz am Donnerstagabend noch unterzeichnet hatte. Der Wiener Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) hält aber Nacharbeiten am Gesetz für unabdingbar. Etwa müssten angesichts der Einschränkungen bei fehlenden Deutschkenntnissen auch die notwendigen Deutschkurse stattfinden. Zudem brauche es eine Absicherung der Mindestsicherungsbezieher in der Krankenversicherung.

Der niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) zeigte sich zufrieden, dass sich andere Landesräte nun von einer "gegensätzlichen Ansicht" gegenüber dem neuen Sozialhilfegesetz hin zur Überlegung, wie sich das Gesetz auswirken werde, bewegt hätten. Er betonte: "Sollten zusätzliche Kosten für die Länder entstehen, muss das der Bund übernehmen und darf diese nicht auf die Länder abwälzen."

Verfassungsgerichtshof soll prüfen

Die Vorarlberger Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) erklärte bei der Konferenz, dass der Bundesrat das neue Sozialhilfegesetz noch vor den Verfassungsgerichtshof bringen werde, um die Konformität zu prüfen. Gleichzeitig kündigte sie an, dass die siebenmonatige Frist, die der Bund für die Umsetzung des Gesetzes veranschlagt habe, zumindest sieben Bundesländer nicht schaffen würden. Es seien nun schließlich zwischenzeitlich auch noch Nationalratswahlen. Nur Niederösterreich kündigte an, eine Vorreiterrolle einzunehmen und als erstes Bundesland die Neuregelung umzusetzen und ein Inkrafttreten mit Jänner 2020 möglich zu machen.

Von Salzburg und Oberösterreich wurde ein Antrag eingebracht, Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, künftig ein Gehalt statt eines Taschengeldes zu bezahlen. In Österreich sind davon 23.000 Menschen betroffen. Die Landesräte haben sich darauf verständigt, dass sich eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Themas annehmen soll. Zudem wollen die Sozialreferenten die Evaluierung der Aktion 20.000 für Arbeitslose über 50 Jahren endlich vorgelegt bekommen. Auch die Valorisierung des Pflegegeldes bereits ab Pflegestufe 1 war erneut ein Thema.

Darüber hinaus vermissten die Länder unter Sozialministerin Hartinger-Klein (FPÖ) die Zusammenarbeit. Laut Resolution soll der Dialog zwischen Bund und Ländern wieder intensiviert werden. Übergangssozialminister Walter Pöltner hätte bereits seine Bereitschaft ausrichten lassen, sagte Schellhorn. (Stefanie Ruep, 14.5.2019)