Irgendwie tut einem Annegret Kramp-Karrenbauer fast leid. Denn man ahnt, was die CDU-Chefin tatsächlich gemeint hat, als sie infolge von Rezos millionenfach angeklicktem Anti-CDU-Video über "Regeln" für Youtuber im Wahlkampf schwadronierte. In Deutschland ist es natürlich nicht verboten, aber unüblich, dass Zeitungen vor einer Wahl Empfehlungen abgeben. Und nun stört es AKK wohl, dass diesmal digitale "Meinungsmache" auftauchte.

Doch nein, niemand braucht Mitleid zu haben, denn sie hat das so dermaßen ungeschickt und unbedacht gemacht, dass sich dabei einige metertiefe Abgründe auftun.

Erstens empfiehlt sich ein Blick ins Grundgesetz, das gerade 70 Jahre alt wurde. Dort steht unmissverständlich: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten." Den Zusatz "außer es geht gegen die CDU" findet man hingegen nicht.

Zweitens lohnt ein Klick ins Archiv. Vor der Bundestagswahl 2017 unterstützten viele Prominente Kanzlerin Angela Merkel. So etwas nennt man "Meinungsmache".

Drittens kommt es nie gut an, wenn jemand nach einer unschön verlaufenen Wahl anderen die Schuld zuschiebt. Im Fall von "AKK" und ihrem Gejammere über Youtuber ist es besonders peinlich. Denn sie beweist dabei einmal mehr, was schon in ihrer ersten Reaktion auf Kritiker Rezo offensichtlich war: Ihre Partei hat keine Ahnung, wie junge Menschen heute kommunizieren und was sie bewegt. (Birgit Baumann, 28.5.2019)