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Für Max Schrems' Klage gegen Facebook ist nun doch Wien zuständig.

Foto: REUTERS/Heinz-Peter Bader

Die Datenschutz-Musterklage von Max Schrems gegen Facebook wird nun doch in Wien verhandelt. Das hat der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) endgültig festgestellt. Facebooks Einwand, dass Datenschutzfragen nur von der Datenschutzbehörde zu klären seien, wurde zurückgewiesen.

Gerichte zuständig

Das US-Unternehmen hatte argumentiert, dass Bürger in Österreich Datenschutzbelange nicht vor Gerichten klären lassen könnten. Das Landesgericht Wien schloss sich dieser Auslegung an und erklärte sich zunächst für unzuständig. Sowohl das Oberlandesgericht als auch der Oberste Gerichtshof stellten jedoch klar, dass sehr wohl die Gerichte zuständig seien.

"Ich freue mich sehr, dass wir diese Grundsatzfrage klären konnten. Es ist für alle Österreicher wichtig, dass der OGH nun klargestellt hat, dass man sein Recht auf Datenschutz auch einklagen kann. Wir hoffen nun auf ein zügiges Verfahren, nachdem der Fall nun schon seit gut fünf Jahren anhängig ist", erklärt Max Schrems, Vorstand der Datenschutz-NGO Noyb, in einer Aussendung.

Vor Gericht soll nun geprüft werden, ob sich Facebook an die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hält. So soll geklärt werden, ob die Datenschutzbestimmungen von Facebook gültig sind, ob für die Datennutzung eine Zustimmung der Nutzer notwendig ist und ob die Verarbeitung und Weitergabe von Daten rechtmäßig erfolgt. Sofern die Klage erfolgreich ist, müsste Facebook sein Geschäftsmodell laut Schrems anpassen.

Kein österreichischer Alleingang beim Datenschutz

Der OGH hielt auch fest, dass es keinen Alleingang Österreichs in Datenschutzfragen geben könne. Nationales Recht könne nicht angewendet werden, wenn es der DSGVO nicht entspreche. "Das kann zum Beispiel für Adressverlage oder Kreditauskunfteien große Auswirkungen haben, die sich oft noch auf Gesetze aus den 90ern berufen", so Schrems. (red, 12.6.2019)