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Der Musterfeststellungsprozess gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals soll am 30. September vor dem Oberlandesgericht Braunschweig beginnen.

Foto: Reuters/Imelda Medina

Berlin – Der Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern wegen des Diesel-Skandals haben sich mittlerweile 420.000 VW-Kunden angeschlossen. Das sagte der Chef des deutschen Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der "Rheinischen Post" vom Samstag, der sich auf Angaben des deutschen Bundesamts für Justiz berief. Er äußerte sich überrascht über "die riesige Teilnahme"

Müller forderte den VW-Konzern auf, mit dem vzbv, der alle Mitkläger vertritt, in Vergleichsverhandlungen zu treten. "Wenn Volkswagen so klug wäre, auch mit uns in Vergleichsverhandlungen einzutreten, könnte die Sache schnell erledigt sein", sagte Müller. Andernfalls könne sich die gerichtliche Verhandlung über Jahre hinziehen. Das könne nicht im VW-Interesse sein.

Gutes Angebot

"Es steht VW jederzeit frei, die geschädigten Kunden über ein gutes Vergleichsangebot anständig zu entschädigen und dem Spuk endlich ein Ende zu setzen", drängte der Verbandschef VW zum Einlenken. Er verwies auf das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, wo einem Kläger gegen VW vergangene Woche 26.000 Euro Schadenersatz zugesprochen worden seien. Dies spreche auch für die Erfolgsaussichten anderer Kläger.

"Ich wünsche Volkswagen eine erfolgreiche Zukunft", sagte Müller weiter, aber dafür müsse der Konzern erst "für seine Sünden der Vergangenheit" bezahlen. "Das darf nicht bei den Verbrauchern hängen bleiben", betonte der Verbandspräsident.

Der Musterfeststellungsprozess gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals soll am 30. September vor dem Oberlandesgericht Braunschweig beginnen. Dazu wurde eigens ein Saal der Stadthalle angemietet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammen mit dem ADAC will vom Gericht feststellen lassen, dass Volkswagen mit der Abgasmanipulation Kunden vorsätzlich geschädigt und betrogen hat. VW sieht für Schadenersatzansprüche trotz der Manipulationen keine Grundlage. (APA, 15.6.2019)