Moderator Florian K. von Wideho.at (links) mit dem damaligen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) – K. hat eine Firma mit Kurz' damaligem Generalsekretär

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"Sehen Sie diesen bärtigen Herrn?", fragt Peter Pilz am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Der sei der Moderator des Familienfests gewesen, für das die türkisen Ex-Minister schon länger in der Kritik stehen. Und der "bärtige Herr" soll Inhaber einer Firma sein – gemeinsam mit dem Generalsekretär im Bundeskanzleramt, Dieter Kandlhofer. Sprich: Laut Peter Pilz soll das damals türkise Nachhaltigkeitsministerium unter Elisabeth Köstinger (ÖVP) ihr Familienfest bei einer Firma in Auftrag gegeben haben, die zu fünfzig Prozent dem damaligen Generalsekretär von Sebastian Kurz gehört.

Tatsächlich ist auf Wideho.at zu sehen, wie Moderator und Firmeneigentümer Florian K. am Familienfest arbeitet. Er kündigte etwa die Redner Karoline Edstadler, Elisabeth Köstinger, Juliane Bogner-Strauß und Sebastian Kurz an – damals allesamt türkise Regierungsmitglieder. Das Firmenbuch bestätigt außerdem, dass Kandlhofer Mitbesitzer der Wideho.at ist. Wie viel Geld tatsächlich an das Unternehmen geflossen ist, bleibt unklar. Insgesamt gab das Nachhaltigkeitsministerium für das Familienfest aber rund 47.000 Euro aus, die Österreichischen Bundesgärten rund 184.000 Euro.

Kandlhofer ist noch immer Generalsekretär. Pilz forderte von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein nun, sich von Kandlhofer zu trennen. Außerdem solle die ÖVP das "Geld zurückzahlen", das man für die "eigene Familienfeier" ausgegeben habe, so Pilz. Der Oppositionspolitiker spricht sogar vom Verdacht der "verdeckten Parteienfinanzierung" und kündigte weitere Informationen zu dem Themenkomplex an – es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Umweltministerium weist man die Behauptungen zurück: "Die heute von Peter Pilz erhobenen Behauptungen sind wahrheitswidrig und falsch. Es gab keinen Auftrag des Ministeriums an die Firma Wideho", sagt Sprecher Daniel Kosak. Vielmehr wurde von den Österreichischen Bundesgärten ein Subauftrag an die Firma Wideho vergeben, und zwar im Wert von 1.500 Euro. (fsc, 18.6.2019)