Das Gericht sah die Maßnahmen der Schulleitung als berechtigt an.

Foto: APA, Instagram (Bearbeitung: STANDARD)

Dass das Filmen und Fotografieren von Lehrern ohne deren Genehmigung keine gute Idee ist und das Teilen dieser Aufnahmen auf sozialen Medien die Situation ebenfalls nicht besser macht, mussten zwei deutsche Schüler nun auf gerichtlichem Wege erfahren. Sie fertigten Fotos und Videos von Lehrern an und schickten sie an einen Mitschüler, der diese dann auf Instagram teilte und mitunter auch mit sexistischen und boshaften Kommentaren unterlegte.

Als der Leitung der Berliner Gesamtschule die Vorgänge bekannt wurden, ergriff sie Maßnahmen. Die beiden, die für die Aufnahmen verantwortlich waren, wurden suspendiert. Zurecht, sagt nun da Verwaltungsgericht, berichtet Heise.

"Vertrauen in die Schülerschaft" erschüttert

Die Betroffenen und ihre Eltern hatten gegen die Entscheidung berufen, was zu einem Eilverfahren geführt hatte. Der zuständige Richter sah den für neun Tage ausgesprochenen Verweis der zwei Schüler allerdings als rechtlich gedeckt an.

Es sei anzunehmen, dass sie wussten, dass ihr Mitschüler die Aufnahmen auf Instagram veröffentliche, zumal auch einer der beiden selbst einen Account auf der Plattform betreibt. Von Unwissenheit auszugehen wäre hingegen "lebensfremd". Durch die Weiterverbreitung und Kommentierung ist zudem von einer Beeinträchtigung des "geordneten Schullebens" auszugehen. Der Vorfall erschüttere zudem "das Vertrauen in die Schülerschaft" – speziell, wenn die veröffentlichten Inhalte zur Bloßstellung von Personen führen könne.

Lehrer können gegen Schüler vorgehen

Auch in anderer Hinsicht stellen die Aufnahmen ein Problem dar. Auch wenn eine Schulklasse nicht als privater Lebensbereich gilt, sei hier eine Verletzung der "Vertraulichkeit des Wortes" gegeben, da "nichtöffentlich" Gesagtes aufgenommen und weiter verbreitet wurde. Den betroffenen Lehrern steht nun die Möglichkeit offen, zivilrechtlich gegen die Schüler vorzugehen.

Ob in dem Fall noch weiter prozessiert wird, ist unklar. Die Schüler haben die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgerichtshof Berlin-Brandenburg einzureichen. (red, 19.06.2019)