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Ein Recht auf Ventilatoren oder eine Klimaanlage haben Mitarbeiter nicht. Davon, eigene Geräte mitzubringen, rät die Arbeiterkammer ab.

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Es ist und bleibt heiß: Die Wettervorhersage für die nächsten Tage zeigt weiterhin Temperaturen von bis zu 38 Grad an. Das hat natürlich Einfluss auf die körperliche Fitness und auf die Konzentrationsfähigkeit.

In der Baubranche können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern seit Anfang Mai freigeben, wenn es mehr als 32,5 Grad hat, und sich dafür entschädigen lassen. Für andere Branchen gibt es diese Regelung nicht. Auch wenn die Hitze noch so groß ist, darf man also nicht einfach die Arbeit niederlegen. Aber selbst im Büro sind die Temperaturen teilweise schwer auszuhalten. Was kann man tun, und welche Rechte hat man?

Recht auf einwandfreies Wasser

Die wichtigste Empfehlung ist, wenig überraschend: viel trinken. Kaffee allein tut es gewiss nicht: "Der Mensch braucht im Sommer mindestens drei Liter Wasser pro Tag", sagt Arbeitsmediziner Rudolf Karazman. An besonders heißen Tagen könne man getrost noch mehr trinken. Wichtig sei, regelmäßig zum Wasserglas zu greifen, "am besten jede Viertel- bis halbe Stunde". Wenn man zu wenig trinkt, schwitzt man nicht – und dann kühlt der Körper auch nicht.

Der Arbeitgeber habe die Pflicht, nichtalkoholisches und hygienisch einwandfreies Wasser zur Verfügung zu stellen, heißt es von der Arbeiterkammer. In Österreich sei die Pflicht mit dem Zugang zu Leitungswasser allerdings erledigt. Ebenfalls wichtig für das körperliche Wohl sind Elektrolytetränke, wie etwa Mineralwasser. Ein Recht darauf haben Arbeitnehmer allerdings nicht. Sie zur Verfügung zu stellen, ist ein freiwilliger Benefit des Arbeitgebers.

Salat statt Schnitzel

Außerdem sei es wichtig, bei großer Hitze vermehrt Pausen einzulegen, betont Karazman. Vor allem gelte das für jene, die draußen arbeiten. Gesetzlich stehen einem Arbeitnehmer bei Hitze nicht mehr Pausen zu als sonst, also 30 Minuten Pause nach sechs Stunden Arbeit. "Mit zusätzlichen unbezahlten Pausen werden aber die wenigsten Arbeitgeber ein Problem haben, solange die Arbeit getan wird", sagt Arbeitsrechtsexperte Erwin Fuchs, selbstständiger Anwalt bei Northcote Recht. Wichtig sei aber, vorab zu vereinbaren, in welcher Form und in welchem Ausmaß man die Pausen machen will, denn: "Unkoordiniertes Verlassen des Arbeitsplatzes kann trotz Hitze für einen Arbeitnehmer eine Dienstpflichtverletzung darstellen."

Eine häufige Empfehlung an Hitzetagen ist auch, regelmäßig die Sitzposition zu wechseln, damit der Blutdruck nicht abfällt. Fettiges Essen ist gerade bei großer Hitze nicht empfehlenswert. "Das Problem ist, dass dabei die Verdauung das Hormon Interleukin-2 mobilisiert. Und Interleukin-2 macht im Gehirn müde", erklärt Karazman. Besser seien kleinere Mahlzeiten wie Salate. Kühlende Lebensmittel sind zum Beispiel Wassermelone, Zitrusfrüchte, Gurke, Paradeiser oder Joghurt.

Kein Recht auf eine Klimaanlage

Aber auch der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zu treffen. Beispielsweise darf die Temperatur nicht über 25 Grad betragen. Steigt sie, müssen sämtliche Maßnahmen ergriffen werden, um sie zu senken. Dazu zählt beispielsweise, das Büro in der Nacht oder in den Morgenstunden zu lüften. Oder auch, Jalousien zu montieren, die die Mitarbeiter vor der Sonne schützen. Ein Recht auf Ventilatoren oder eine Klimaanlage haben Mitarbeiter aber nicht. Davon, eigene Geräte mitzubringen, rät die Arbeiterkammer ab. Man dürfte Ventilatoren oder sonstige elektrische oder elektronische Geräte nämlich nicht ohne Erlaubnis betreiben.

Was, wenn es heißer als 25 Grad ist? Darf man dann aufhören zu arbeiten? "Nein", sagt Arbeitsrechtler Fuchs. "Dies könnte als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden und ein Entlassungsgrund sein." Er rät dazu, den Arbeitgeber mit Nachdruck auf die erschwerten Arbeitsbedingungen hinzuweisen. "Vielleicht könnte ein anderer Arbeitsplatz vereinbart oder zugewiesen werden." Wenn die Hitze allerdings bereits ein gesundheitsgefährdendes Maß erreicht hat und der Arbeitgeber nichts tut: "Dann könnte ein Arbeitnehmer die Beendigung des Dienstverhältnisses mittels vorzeitigem Austritt andenken", so Fuchs.

Im Tanktop ins Büro?

Gibt es am Arbeitsplatz aber eine Klimaanlage, sollte die keinesfalls zu kalt eingestellt sein, sagt Karazman. Sonst drohen Kopfschmerzen, Verspannungen oder eine Verkühlung. "Ideal sind 22 Grad." Es muss außerdem eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 70 Prozent gewährleistet sein.

Stehen sehr heiße Temperaturen bevor, kann man seinen Arbeitgeber bitten, die Kleidungsvorschriften zu lockern. "Wenn jemand keinen Kundenkontakt hat, wird eine sommerlichere Kleidung eher akzeptiert werden", sagt Fuchs. Helle Kleidung aus Leinen oder Seide sei an Hitzetagen empfehlenswert, sagt Karazman. Es gebe mittlerweile auch schon Kleidung mit UV-Schutz oder solche, in die sich Coolpacks integrieren lassen.

Wer die Möglichkeit hat, früher zu beginnen, wenn es noch nicht so heiß ist, sollte sie nützen, sagt Karazman. "In einigen Betrieben gilt eine arbeitszeitliche Selbsteinteilung wie etwa bei speziellen Gleitzeitregelungen", sagt Fuchs. "Dann können die Arbeitnehmer den Gleitzeitrahmen ausnützen und zum Beispiel bereits um sechs Uhr in der Früh zu arbeiten beginnen." Gibt es dieses Selbsteinteilungsrecht nicht, sei es notwendig, den Chef um Erlaubnis zu fragen. (Lisa Breit, 26.6.2019)