Mitnichten: Ein Selbstbezettler ist jemand, der der Post Arbeit abnehmen darf bzw. sogar abnehmen muss. Herr R. E. hat mir dazu freundlicher Weise den Paragraphen 109 der Österreichischen Postordnung zugeschickt, welcher da lautet: "§ 109. Die Postämter sind berechtigt, Absendern, die regelmäßig bescheinigte Postsendungen in größerer Zahl aufgeben, das Bekleben der Postsendungen mit postamtlichen Klebezetteln, das Abwiegen, das Anbringen der Gewichts- und Gebührenangabe auf den Postsendungen sowie das Eintragen der Aufgabenummer, des Gewichtes und der Gebühr im Postaufgabebuch (-bogen) bis auf Widerruf zu gestatten oder diese Obliegenheiten von ihnen zu verlangen (Selbstbezettler)."
Literatur
Selbstbezettler
Ein Wörtergruß aus dem Postwesen
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