Freunde der deutschen Rechtschreibung, aufgemerkt, denn mit der Steuer verhält es sich nämlich so: "Steuern, die nach dem Gegenstand benannt sind, schreibt man ohne Fugen-s, weil der Steuergegenstand Akkusativobjekt ist. Also: Einkommensteuer (lies: Steuer auf das Einkommen, nicht: Steuer des Einkommens, also nicht Einkommenssteuer), Vermögensteuer, Verbrauchsteuer. Ein Fugen-s steht, wenn die Steuer nach dem Schuldner oder Gläubiger benannt ist und dieser im männlichen oder sächlichen Singular steht. Es heißt deshalb Reichssteuer, Unternehmenssteuer, aber Gemeinschaftsteuer, Gemeindesteuer."

Behauptet jedenfalls Dr. Stefan Homburg, seines Zeichens Universitätsprofessor für Öffentliche Finanzen an der Universität Hannover und Streuerberater ebenda in seiner "Allgemeinen Steuerlehre", Verlag Vahlen, München 2003. Und in einer etwas galligen Fußnote fügt Homburg hinzu: "Leider sind diese traditionellen Regeln dem Gesetzgeber nicht mehr bekannt, der 1994 ein ,Umwandlungssteuergesetz’ (!) (BGBl. I, S. 3257 ff.) beschloss. Der Duden setzt sich hierüber ohnehin großzügig hinweg und lässt die Schreibweise ohne Fugen-s generell nur als ,amtlich’ gelten."

Zum Glück stellt sich das Fugen-s-Problem bei der Deppensteuer nicht: Das Wort Depp kann zwar an sich die Genitivendung -s haben, in der Kombination mit "–steuer" entstünde aber das unausprechliche "Deppssteuer", sodass man tunlichst zur ebenfalls existierenden Form des "Deppen" greift und von der "Deppensteuer" spricht. Leider bleibt so die Frage offen, ob die Deppensteuer eine Steuer ist, die nur von Deppen (als Schuldner) entrichtet wird oder ob vielmehr das Deppertsein als Steuergegenstand gemeint ist. Möglicherweise hat dazu der eine oder andere Leser etwas Intelligentes beizusteuern – ebenso wie zur Klärung der Frage, was denn nun alles unter den Tatbestand einer Deppensteuer fällt.