Brüssel/Luxemburg - Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) bleibt bis auf weiteres auf der Terrorliste der Europäischen Union. Das bekräftigte der Ministerrat in Brüssel nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erster Instanz. Die EuGH-Richter in Luxemburg hatten zuvor zwar eine frühere Aufnahme der seit 1984 in der Türkei für ein unabhängiges Kurdistan kämpfende PKK auf die Liste annulliert. Die EU-Ratsverwaltung argumentierte jedoch, das Urteil vom Donnerstag berühre die Gültigkeit der aktuellen Liste nicht.

Das Gericht hatte befunden, die Kurdenorganisation stehe zu Unrecht auf der im Jahr 2002 aufgestellten Terrorliste der Europäischen Union. Der Beschluss der EU-Staaten, die PKK und ihre Nachfolgeorganisation Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL) auf die Terrorliste zu setzen, war nach Ansicht des EU-Gerichts nicht ausreichend begründet.

Vermögen eingefroren

Die Richter folgten mit ihrer Entscheidung einem früheren Urteil, wonach auch die iranischen "Volksmujaheddin" von der ursprünglichen Terrorliste genommen werden mussten. Wenn die EU-Staaten Personen und Organisationen auf die Liste setzen, werden deren Vermögenswerte in der EU eingefroren.

Die Ratsverwaltung erklärte dazu, die EU habe seit dem ersten Urteil ihr Verfahren zur Aufstellung der Liste geändert. Darauf stünden nun 54 Personen sowie 48 Gruppen und Organisationen, die PKK an 25. Stelle. (APA/dpa)