Verboten, verboten, verboten!

Foto: Gernot Hüller

Herr G.H. schreibt mir: "Sehr geehrter Herr Winder! Hier ein Foto, das ich spontan mit der Handykamera gemacht habe und das ich schon eine Zeitlang herumtrage. Es dokumentiert das Verb ,flyern’ (ich flyere, du flyerst?) bzw. die Abwandlung ,fremdflyern’.

Ich habe den Eindruck, dass ,flyern’ gar nicht konjugiert, sondern immer im Infinitiv verwendet wird (ich geh flyern, ...). Ohne dies wissenschaftlich belegen zu können, denke ich, dass ,flyern’ schon eine spannende Geschichte hinter sich hat, vom englischen Verb (to fly) zum Substantiv (Flyer) zum deutschen Verb (flyern) mit Abwandlungen (eigenflyern, fremdflyern, ...)."

Herzlichen Dank für den Tipp. Bleibt die Frage offen, was "fremdflyern" eigentlich exakt bedeuten soll. Ich vermute, dass im konkreten Fall der Inhaber einer Ablagerungsstätte für Flyer die betrübliche Wahrnehmung machen musste, dass irgendwelche Trittbrettfahrer ständig ihre externen Flyer neben seinen Eigenflyern deponierten, sodass er sich kurzerhand entschloss, a) das Wort "fremdflyern" zu erfinden und b) ein Fremdflyer-Verbot auszusprechen. Interessante Einblicke in die gegenwärtige Flyer-Szene (Kampfflyer?) ermöglicht diese Geschichte allemal, und ich würde mich freuen, wenn es den einen oder anderen Leser gäbe, der zum Thema "Flyer" interessante sprachliche Erkenntnisse oder Assoziationen beizusteuern hat.