Die Beschwerde der Partei Neos ist laut mittlerweile offiziell bestätigten STANDARD-Infos von der Medienbehörde KommAustria abgewiesen worden. Die Jungpartei fühlte sich von den ORF-Wahlkonfrontationen "quasi ausgesperrt" und sah in ihrer fehlenden Medienpräsenz das ORF-Gesetz "gröblich" verletzt.

Begründung der KommAustria: Vor Ausstrahlung der ORF-Sendungen zur Nationalratswahl ist eine Beschwerde nicht möglich. "Im Hinblick auf den Rundfunk gewährleistet die (Vor)-Zensurfreiheit das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht, dass der Programminhalt vor der Aussendung nicht einer behördlichen Überprüfung (und Genehmigung) unterzogen wird", heißt es im Bescheid, gegen den die Neos Berufung einlegen.

Für die Neos geht die Argumenation der Behörde am Kern vorbei. Es gehe nicht um Vorzensur, sondern um die den wahlwerbenden Parteien verweigerten Einladungen in die Programmschwerpunkte zur Nationalratswahl. Die Neos orten einen Widerspruch zum Objektivitäts- und Unparteilichkeitsgebot des ORF.

Im ORF gilt seit Jahren die Regel, dass zu den verschiedenen Wahlkonfrontationen auf ORF 2 und den Wahl-Spezialsendungen auf ORF eins nur im Parlament vertretene Parteien eingeladen werden. Über wahlwerbende Kleinparteien berichtet der öffentlich-rechtliche Sender in seinen normalen Nachrichten- und Diskussionsformaten. (red/APA, derStandard.at, 12.9.2013)