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Die Schule soll 2018 fertig sein.

Foto: AP/Daniel Maurer

Wien – Bekanntlich wächst Wien. Der 22. Bezirk ist in besonderem Maße vom Zuzug betroffen. Wenig verwunderlich also, dass die Stadt Wien Pläne für neue Schulen im Bezirk jenseits der Donau wälzt.

Am Mittwoch wurde im Bildungsausschuss nun ein Vertragsentwurf für neue Schulräumlichkeiten abgenickt. Laut diesem wird die Stadt Wien ab 2018 ein Schulgebäude für mindestens 20 Jahre von der SPÖ-nahen Wohnbauvereinigung für Privatangestellte (WBV-GPA) anmieten. Es befindet sich in der Wagramer Straße.

Einflussbereich der SPÖ

Das Ungewöhnliche daran ist jedoch: Das Gebäude existiert bis dato nicht. Ein Mietvertrag, der auch als Bauauftrag gesehen werden könnte, wurde an eine Genossenschaft im Einflussbereich der SPÖ vergeben. In den Obergeschoßen soll die ebenfalls im Einflussbereich der Stadt stehende Genossenschaft MIGRA ein Wohnheim errichten.

Die Mietkosten belaufen sich für die neun Schulklassen jährlich auf mehr als 710.000 Euro. Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei die Stadt Wien als Mieterin für zwanzig Jahre ab Vertragsbeginn auf die Ausübung des Kündigungsrechtes verzichtet. Nach 20 Jahren liegt man also bei rund 14,2 Millionen Euro an Mietkosten.

FPÖ und Neos dagegen

Im Ausschuss stimmten FPÖ und Neos gegen den Beschluss, SPÖ, Grüne und ÖVP dafür. Die Neos sehen eine Umgehung des Vergaberechtes. Der Abgeordnete Christoph Wiederkehr bezeichnet es als "fragwürdig, wenn ein SPÖ-naher Bauträger zum Zug kommt, ohne dass eine Ausschreibung stattfindet". Durch diese Konstruktion werde das Bestbieterprinzip umgangen, "und die Kosten belaufen sich nach 20 Jahren auf die Summe eines Neubaus."

Der Abgeordnete verweist auf vergleichbare Urteile des EuGH, etwa einem aus 2009, das sich mit der Anmietung von Messehallen in Köln beschäftigte. Auch dort gab es keine Ausschreibung. Da die Messehallen erst gebaut werden mussten, lag nach Ansicht des EuGH letztlich ein Bauvertrag vor.

Kein Immobilienhai

In der Magistratsabteilung 56 fühlt man sich rechtlich jedoch abgesichert. Dienststellenleiter Robert Oppenauer sagt zum STANDARD, dass es sich um ein bereits fertig projektiertes Objekt handle, das schon früher errichtet hätte werden sollen. Für solche Fälle gäbe es Ausnahmeregelungen. "Es wäre ungeschickt, dort nicht zuzugreifen", so Oppenauer. Man habe ja schließlich "keinem Immobilienhai" den Zuschlag gegeben, sondern einer gemeinnützigen Genossenschaft. (Rosa Winkler-Hermaden, 11.2.2016)