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Nichts für den Datenverbrauch bezahlen: Damit bewirbt Mobilfunker "3" seine "3Cloud". Dabei handelt es sich um eines von mehreren Angeboten, die nun die Regulierungsbehörde RTR kritisch unter die Lupe nehmen soll. Die Internetaktivisten des AK Vorrat haben im Namen mehrerer Kunden eine Beschwerde bei der RTR eingebracht. In dem Dokument, das dem STANDARD vorliegt, will der AK Vorrat aufzeigen, wie "3" unterschiedliche Inhaltsangebote "technisch diskriminiert".

Stein des Anstoßes ist die Drosselung von Diensten nach dem Verbrauch des Datenpakets, das jedoch einige Ausnahmen vorsieht. Kritisiert wird beispielsweise der Spotify-Tarif, bei dem für die Nutzung des Musikstreaming-Diensts keine Daten verbucht werden.

Diskriminierung zwischen Services

Auch die Angebote "3 Film-Abo" und "Mobile-TV" stehen in der Kritik. Besonders problematisch ist, dass die Services auch dann ungehindert funktionieren, wenn das Datenvolumen eigentlich aufgebraucht wurde. Dadurch entsteht eine "Diskriminierung" zwischen Services, die der EU-Verordnung zur Netzneutralität widersprechen dürfte. Der AK Vorrat hat beispielsweise gemessen, was passiert, wenn ein "3"-Kunde das Datenvolumen aufgebraucht hat und danach die ORF-TVthek oder das zu "3" gehörende "3MobileTV" nutzen möchte.

"3": Keine Rechtssicherheit gegeben

Als das Datenvolumen des Tarifs erschöpft war, "endete jegliche Übertragung des ORF-TVthek-Livestreams, während der über 3Mobile TV empfangene Livestream in unverminderter Geschwindigkeit und Qualität weiterhin übertragen wurde". Für den AK Vorrat ist das ein klarer Verstoß gegen die Netzneutralität und geltendes Recht. Besonders heikel sei, dass der Mobilfunker "ausschließlich Dienste blockiert, die keine Partnerschaft mit dem Telekomkonzern" eingegangen sind. "3" beruft sich hingegen darauf, dass die Regulierungsbehörden nun "Einzelfälle" prüfen müssten und derzeit noch keine "Rechtssicherheit" für betroffene Unternehmen vorliege.

Die RTR bestätigt dem STANDARD, nun die konkrete technische Ausgestaltung dieser Produkte zu prüfen. Das soll in den nächsten sechs Monaten abgeschlossen werden. Kurios ist allerdings, dass "3" selbst dann keine Strafe droht, wenn die RTR eine klare Verletzung der Netzneutralität feststellen würde. Im Gegensatz zu einer Vielzahl anderer EU-Staaten sieht die hiesige Gesetzgebung immer noch keine Strafmaßnahmen für Verletzungen der Netzneutralität vor.

Ministerium kündigt Novelle an

Eine entsprechende Novelle des Telekomgesetzes blieb aus, obwohl die EU in ihrer Verordnung eine Adaption nationaler Gesetze bis Ende April 2016 vorgesehen hat. Das Infrastrukturministerium gibt auf Anfrage des STANDARD bekannt, eine entsprechende Novelle noch in diesem Jahr auf den Weg bringen zu wollen. Für den AK Vorrat ist es "absolut unverständlich", dass Vergehen "bis Mitte 2017 straffrei" blieben. (Fabian Schmid, 5.10.2016)