Ein Rezept, bei dem man sowohl Pulled Pork als auch Brötchen, Cole Slaw und BBQ-Sauce schon im Voraus zubereiten kann
Ansichtssache
/
Ursula Schersch
,
Am 5. Februar findet wieder das American-Football-Großereignis statt: die Super Bowl. Als Wahl-Bostonerin freue ich mich natürlich ganz besonders über Tom Bradys Einzug ins Finale – auch wenn die Patriots im Rest des Landes nicht gerade beliebt sind
Was beim Zuschauen der Super Bowl keinesfalls fehlen darf, ist eine angemessene kulinarische Gameday-Begleitung. Nach Nachos und Pretzel Bites mit Cheese Dips gibt es dieses Jahr Pulled Pork Sliders.
Diese Miniburgerbrote sind mit Pulled Pork, Coleslaw und BBQ-Sauce gefüllt – vom Brot bis zur Sauce ist alles selbst gemacht und im Voraus zubereitbar. Die Brioche Buns sollten relativ luftdicht gelagert werden, wenn sie ein oder zwei Tage zuvor gebacken werden. Durch antoasten der Schnittflächen (zum Beispiel unter dem Backofengrill) schmecken sie wie frisch gebacken.
Auch eine Zubereitung des Krautsalats und der BBQ-Sauce im Vorhinein erspart viel Arbeit am Gameday. Der Arbeitsaufwand für das Pulled Pork hält sich in Grenzen. Das Aufwendigste ist das Zerteilen des Fleisches. Rund zwei Kilogramm Schweineschulter (gerne auch mehr) sind eine passende Menge für 24 Sliders.
In vielen Rezepten kommt das Pulled Pork gleich vorab gemischt mit der BBQ-Sauce in die Brote – davon rate ich allerdings ab. Ich bevorzuge vielmehr den eigenen Bratensaft als Sauce für das gezupfte Schweinefleisch. Sollte Pulled Pork übrigbleiben, ist es in dieser Form übrigens universell verwendbar – zum Beispiel für Salate, Tacos, Quesadillas, Nachos, Burritos, Pizza oder Chili. Die BBQ-Sauce kann sich dann jeder nach Belieben dazunehmen.
Beliebt und unaufwendig für die Gastgeber ist übrigens das Ganze im Buffetstil zu servieren. Die Brote werden kurz angetoastet, das Fleisch – sollte es nicht mehr warm sein – aufgewärmt, und jeder Gast bastelt sich seine Sliders selbst zusammen.
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.