Peter Pilz drängt schon länger darauf, dass die Eurofighter von einem Minderheiten-U-Ausschuss geprüft werden.

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Die FPÖ von Heinz-Christian Strache ließ sich von den Grünen von der Sinnhaftigkeit eines U-Ausschusses überzeugen.

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Wien – Nun ist der zweite Untersuchungsausschuss zur Causa Eurofighter endgültig fix. Grüne und Freiheitliche haben sich am Donnerstagnachmittag auf einen Prüfauftrag geeinigt.

Die Grünen haben ihre erklärten Schwerpunkte für die parlamentarische Aufklärung freilich bereits vor einigen Tagen präsentiert. Zum einen soll "unzulässigen Zahlungsflüssen" nachgegangen werden, die auch zentrales Thema in der Anzeige von Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil sind. Dabei soll vor allem geprüft werden, ob es Zahlungen an Politiker, Amtsträger sowie an Bedienstete oder Auftragnehmer öffentlicher Körperschaften gab.

Lieferfähigkeit

Ebenfalls für untersuchungswürdig halten die Grünen die Lieferfähigkeit der Verkäuferseite. Schließlich argumentiert ja Doskozil, dass Eurofighter gar nie in der Lage gewesen sei, den Kaufvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen, und die Republik somit getäuscht worden sei. Und schließlich wollte sich Pilz auch die "Probleme im Betrieb" – also Einsatzbereitschaft und tatsächliche Kosten – näher ansehen.

Auch die Regierungsspitzen zeigten sich zuletzt bemüht, keine Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass sie für Aufklärung sind. Kanzler Christian Kern erklärte auf "oe24.tv", er sehe keinen Grund, warum die SPÖ einem neuen Untersuchungsausschuss nicht zustimmen sollte. Auch ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner meinte am Donnerstag, seine Partei werde letztlich wohl zustimmen.

Was die beiden offenbar nicht wissen: Über den grün-blauen Prüfauftrag wird es im Parlament gar keine Abstimmung geben. Darauf macht der Parlamentsexperte Werner Zögernitz aufmerksam.

Neue Spielregeln

Grund sind die seit 2015 geltenden neuen Spielregeln, wonach auch eine Minderheit (25 Prozent beziehungsweise 46 Abgeordnete) einen U-Ausschuss einsetzen kann. In diesem Fall wird das Verlangen der Opposition einfach im Nationalrat eingebracht, und der Ausschuss gilt somit als eingesetzt. Sollten die Regierungsparteien der Ansicht sein, der Auftrag sei unzulässig, könnte der Verfassungsgerichtshof mit der Klärung dieser Frage beauftragt werden.

Wie berichtet, liegt es auch durchaus im Interesse der Opposition, keinen "normalen" U-Ausschuss gemeinsam mit den Regierungsparteien einzusetzen. Dann hätte die Mehrheit nämlich die Möglichkeit, die Untersuchung vorzeitig abzudrehen. Auch der Prüfauftrag könnte von der Opposition im Nachhinein nicht mehr adaptiert werden.

Zeugen laden

Bei der Möglichkeit, Zeugen zu laden, bietet ein Minderheiten-U-Ausschuss nur geringfügige Nachteile für die Opposition. Grundsätzlich kann sie eine unbegrenzte Zahl an Zeugen vorladen, jede Person darf allerdings maximal zweimal befragt werden. Bei einem von einer Mehrheit eingesetzten Untersuchungsausschuss dürften Zeugen theoretisch auch öfter als zweimal befragt werden – in der Praxis ist das aber wohl von begrenzter Bedeutung.

Sehr wohl reinpfuschen können SPÖ und ÖVP der Opposition bei der Dauer des U-Ausschusses. Gibt es vorgezogene Neuwahlen, hat er die Beweisaufnahme nämlich zu beenden. Aber selbst wenn die Koalition bis zum regulären Termin (Ende September 2018) hält, könnte das die parlamentarische Aufarbeitung tangieren. Dann müsste der Ausschussbericht bis zum Stichtag der Nationalratswahl – das wäre Anfang Juli 2018 – vorliegen.

Eine Verlängerung der Dauer des U-Ausschusses von 14 auf 17 Monate, die die Minderheit grundsätzlich beschließen könnte, steht im Falle der Eurofighter also nicht zur Diskussion. Loslegen wird der Eurofighter-Ausschuss II voraussichtlich Anfang Mai. (go, 2.3.2017)