Ein "barocker Himmel" in der Wiener Schwertgasse: Die Kanten der Hausmauern sind so geformt, das sie wie ein Bilderrahmen aussehen.

Foto: Rosa Winkler-Hermaden

Wien – Das von Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ) in Auftrag gegebene internationale Gutachten zu den seit Jahren umstrittenen Umbauplänen des Barockhauses in der Wiener Schwertgasse 3 – DER STANDARD berichtete – liegt vor. Der externe Rechtsgutachter aus Deutschland kommt zu dem Schluss, dass das Bauprojekt nicht bewilligungsfähig sei.

Denkmalschutz und Denkmalpflege verlangten "die Beibehaltung des überlieferten, historischen Zustandes" des Hauses. Die beantragten Ein- und Ausbauten seien "denkmalfachlich nicht vertretbar. Die Erhaltung des Denkmals wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen und kulturellen Bedeutung" liege im öffentlichen Interesse. Dem Eigentümer sei es deshalb "zumutbar" das Denkmal "unverändert" zu erhalten, heißt es in dem Gutachten, das dem STANDARD vorliegt. Erwähnung findet auch der Dachstuhl des Hauses, der "unverfälscht erhalten bleiben" müsse.

Proteste der Mieter

Das über 300 Jahre alte Haus "Zu den sieben Schwertern" in der Inneren Stadt steht unter Denkmal- und Ensembleschutz. Der Eigentümer will laut den bereits mehrmals adaptierten Plänen, den Dachstuhl ausbauen, um zusätzliche Wohnungen und eine Dachterrasse unterzubringen. Die Mieter des Hauses protestieren. Sie werfen dem Bundesdenkmalamt (BDA) vor, das Projekt entgegen den Denkmalschutzrichtlinien durchbringen zu wollen. Auch das Unesco-Welterbekomitee interessiert sich für den Fall.

Wirtschaftlichkeit als Argument

Der Eigentümer hatte auch argumentiert, dass wegen des niedrigen Mietzinses der Bestandsmieter, die Erhaltung des Objektes ohne den Ausbau unwirtschaftlich sei. Laut dem Gutachter habe der Eigentümer dies aber "nicht glaubhaft gemacht" – er verweist auf die Vermietung einer im Haus befindlichen Bar und eines Massagestudios sowie auf die Vermietung von zwei der Wohnungen als Ferienappartments. Sein Fazit: Der geplante Umbau diene der "Optimierung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit".

Aus dem Büro von Kulturminister Drozda heißt es: "Selbstverständlich hat sich das Bundesdenkmalamt an das Ergebnis des Gutachtens zu halten." Eine Stellungnahme aus dem BDA stand am Dienstag bis Redaktionsschluss aus. (Christa Minkin, 8.3.2017)