"Heute", hier ist die Ausgabe vom Montag zu sehen, wurde verurteilt – noch nicht rechtskräftig.

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Wien – Nach der "Kronen Zeitung" ist nun auch die Tageszeitung "Heute" im Zusammenhang mit dem Prozess um eine Gruppenvergewaltigung in Wien nach dem Mediengesetz verurteilt worden, weil dabei identifizierend über das Opfer berichtet wurde. Der betroffenen Frau wurde am Montagnachmittag im Wiener Landesgericht für Strafsachen eine Entschädigung von 5.000 Euro zugesprochen.

Die junge Frau war in der Nacht auf den 1. Jänner 2016 von mehreren Männern in der Innenstadt aufgelesen und in eine Wohnung in der Leopoldstadt verschleppt worden, wo sie von insgesamt acht Tätern vergewaltigt wurde. Diese wurden Anfang März 2017 nicht rechtskräftig zu Haftstrafen zwischen neun und 13 Jahren verurteilt. "Heute" hatte unmittelbar vor dem Prozess über den Fall berichtet und dabei die Identität der Betroffenen insofern preisgegeben, als ihr Vorname, ihr abgekürzter Familienname, ihre Herkunftsland und der äußerst seltene Vorname ihrer Freundin, die sie in Wien besucht hatte, publiziert wurden.

Nur Online berichtet

Im Unterschied zur "Krone", die für dasselbe Vergehen wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und Verletzung des Identitätsschutzes Anfang Mai nicht rechtskräftig zu einer Entschädigung von 8.000 Euro verurteilt wurde, hatte "Heute" nur in der Online-Ausgabe identifizierend berichtet. Als der Artikel im Netz auftauchte, intervenierten die Rechtsvertreterinnen der Frau und konnten damit die Preisgabe der Identität ihrer Mandantin in der Print-Ausgabe verhindern. In der Online-Fassung wurden wiederum Korrekturen vorgenommen, so dass die auf die Identität der Frau schließenden Angaben nur für einige Stunden abrufbar waren.

Dessen ungeachtet handelte es sich für die Wiener Rechtsanwältin Maria Windhager, die medienrechtliche Vertreterin der Betroffenen, "um einen der grauslichsten Fälle, die ich in meiner anwaltlichen Praxis erlebt habe". Für die in ihren Augen eklatante Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs sowie die Verletzung des Identitätsschutzes verlangte sie dementsprechend eine "empfindliche Entschädigung".

Richter Stefan Romstorfer billigte der Betroffenen letztlich ein Viertel der maximal möglichen Entschädigungssumme zu. Er betonte, in diesem Fall kein Verständnis für die – wenn auch abgekürzte – Namensnennung der Betroffenen zu haben: "In gewisser Weise gehören Journalisten erzogen, so etwas zu unterlassen." Das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA, 22.5.2017)