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Donald Trump Junior in Bedrängnis.

Foto: AP Photo/Richard Drew

Donald Trump Junior verfängt sich zunehmend in der Affäre rund um seine Kontakte zu einer russischen Rechtsanwältin im Sommer vor der US-Präsidentenwahl. Die von ihm veröffentlichten E-Mails legen nahe, dass der Filius schon vor dem Treffen mit Natalja Weselnitzkaja in New York wusste, dass die russische Regierung seinem damals wahlkämpfenden Vater unter die Arme greifen wollte. DER STANDARD hat zusammengetragen, gegen welche Gesetze Trump Junior verstoßen haben könnte:

  • Kriminelle Verschwörung

Das US-Gesetzbuch verbietet es, "sich zu verschwören, um eine Straftat gegen die Vereinigten Staaten zu begehen oder um die Vereinigten Staaten zu betrügen". Um der Verschwörung angeklagt zu werden, bedarf es demgemäß "einer verbrecherischen Absicht, illegaler Vereinbarung und des Nachweises einer offenkundigen Handlung". Ob das im Fall Trump Juniors zutrifft, ist nach derzeitigem Wissensstand unklar. Seine Kontakte zu der russischen Anwältin bilden aber nach Ansicht des Jusprofessors Randall D. Eliason eine "ziemlich solide Basis" für eine Anklage.

  • Illegales Erbitten von Spenden von ausländischen Staatsangehörigen

Im Federal Election Campaign Act ist festgeschrieben, dass es illegal ist, "Geld oder andere Mittel von ausländischen Staatsangehörigen in Verbindung mit einer Bundeswahl zu erbitten, zu akzeptieren oder zu erhalten". Wichtig ist, dass unter "andere Mittel" nicht nur monetär wertvolles Material verstanden wird, sondern etwa auch Dokumente, die eine Wahl beeinflussen können. Sollte Sonderermittler Robert Mueller also zu dem Schluss kommen, dass Trump Junior oder ein anderer Wahlkampfmitarbeiter von den Russen Dokumente erhalten hat, die Trumps Rivalin Hillary Clinton schaden hätten können, könnte der Präsidentensohn vor Gericht belangt werden – und im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe ausfassen.

  • Geheime Absprache

Was wir bisher wissen, lässt darauf schließen, dass Trump Junior tatsächlich mit seinen russischen Kontakten geheime Absprachen getroffen hat. Für sich allein genommen stellt das nicht zwingend eine strafbare Handlung dar. Dass daraus ein politischer Schaden für den Vater erwächst, ist wahrscheinlicher, als dass der Sohn deshalb juristisch belangt wird. Manche Juristen in den USA glauben allerdings, dass sich aus dem Vorwurf der Geheimen Absprache im weiteren Verlauf sehr wohl eine Anklage wegen Verschwörung ergeben könnte.

  • Spionage und Hochverrat

Experten halten diesen Vorwurf für weit überzogen. Es gibt einerseits keinerlei Beweise dafür, dass Trump Junior seinen Kontakten in Russland Informationen übermittelt hat, die der nationalen Sicherheit der USA schaden könnten. Andererseits befinden sich die Vereinigten Staaten nicht im Krieg mit Russland, dieses stellt also rechtlich keinen "Feind" dar, dem der Hochverräter Unterstützung zukommen lässt – nur in diesem Fall könnte der Vorwurf des Hochverrats, der mit dem Tod bestraft werden kann, aufs Tapet kommen. (red, 12.7.2017)