Hans Rathgeb auf einer Archivaufnahme aus dem Mai 2016.

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Zeit verliert Hans Rathgeb nicht. Unmittelbar nachdem er von Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) mit der Untersuchung des Todes eines Rekruten in Horn (Niederösterreich) betraut worden war, führte er erste Gespräche und begann die Faktenlage zu prüfen. Er möchte "jetzt wirklich nur arbeiten", sagt er knapp.

Dass die Wahl auf ihn gefallen ist, hat wohl zwei Gründe: Als Präsident des Landesgerichts Salzburg ist er mit der Verfahrensführung bestens vertraut. Außerdem ist er dem Bundesheer nicht nur stark verbunden, er kennt den Betrieb auch von innen. Denn der Jurist ist Milizsoldat – das seit Jahren und äußerst erfolgreich. Hat er es doch bis zum Brigadier geschafft. Damit ist er einer der höchsten Milizoffiziere des Landes.

Rathgeb, am 2. Juli 1959 in Hallein geboren, ist verheiratet und Vater eines Sohnes. Der Weg ins Richteramt war klar vorgezeichnet: Nach dem Jusstudium in Salzburg absolviert er dort auch seine Gerichtspraxis. Als Richter arbeitet er später an den Bezirksgerichten Werfen und Neumarkt am Wallersee. Der erste große Karriereschritt erfolgt 1991. Da wird er Vorsteher des Bezirksgerichts in seiner Geburtsstadt. Auf den Posten des Vizepräsidenten des Landesgerichts Salzburg folgt im Jahr 2008 schließlich die Ernennung zum Landesgerichtspräsidenten.

Sechs Wochen Zeit für Prüfung

Daneben steckt er auch viel Zeit in seine Heereskarriere, ist jetzt Mitglied im Expertenstab des Generalstabschefs. Das Vertrauen seitens der Heeresführung in die Fähigkeiten von Rathgeb ist dementsprechend groß. Längst eingeplant sind jedenfalls schon Gespräche mit dem Kaderpersonal und den anderen Rekruten.

Für die Untersuchung des durch Überhitzung des Körpers erfolgten Todes des 19-jährigen Grundwehrdieners hat ihm Doskozil "sämtliches Pouvoir, für die vollständige Aufklärung zu sorgen", zugesichert. Schließlich steht nun auch die Grundausbildung unter heftiger Kritik. Er bekomme Mitarbeiter zur Seite gestellt, so er welche wünsche, heißt es. Ein paar hat er schon, denn mit der Übernahme der Untersuchungskommission wurde er auch Chef der gleich nach dem Tod verpflichtend eingesetzten Unfallkommission.

Letztere hat laut Regelung sechs Wochen Zeit für die Prüfung. Im Ministerium will man aber eine schnelle Klärung der Umstände, die zum Tod des jungen Mannes geführt haben. So wie der Gerichtspräsident gestartet ist, kann man sagen: Das ist wohl auch sein Bestreben. (Peter Mayr, 9.8.2017)