Warschau – In Polen ist am Donnerstag das international umstrittene Holocaust-Gesetz in Kraft getreten. Somit ist es unter Strafe verboten, der polnischen Nation die Verantwortung oder Mitverantwortung für vom nationalsozialistischen Deutschland begangene Verbrechen zuzuschreiben. Polen war von 1939 bis 1945 von NS-Deutschland besetzt.

Mit dem neuen Gesetz wolle die konservative Regierung die Debatte über polnische Mittäterschaft bei der Judenverfolgung im Keim ersticken, kritisiert der Historiker Jan Tomasz Gross. Es sei ein "idiotisches Gesetz" und ein Versuch, "kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen", so der emeritierte amerikanisch-polnische Geschichtsprofessor. Journalisten würden nun "zweimal nachdenken, bevor sie sich mit diesem Thema befassen".

Das Gesetz habe einen "Knebeleffekt", so Gross, der auch "riesige" Auswirkungen auf den Inhalt des Schulunterrichts befürchtete. Lehrer könnten Angst bekommen, so Gross, der zuletzt an der US-Eliteuniversität Princeton unterrichtete.

Ermittlungen gegen Historiker eingeleitet

Bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes hatte die Staatsanwaltschaft in Krakau Ermittlungen gegen den in Polen geborenen Historiker wegen "Verleumdung der polnischen Nation" aufgenommen. Gross beschrieb in seinem Buch "Nachbarn" die Ermordung der Juden von Jedwabne durch ihre polnischen Nachbarn im Juli 1941 – das Werk löste heftige Diskussionen über das polnisch-jüdische Verhältnis im Zweiten Weltkrieg aus. Gross gilt auch als Auslöser für eine frühere Version des Holocaust-Gesetzes – diese Vorschrift war aber letztlich vor dem Verfassungsgericht gescheitert.

Es sei "typisch für diktatorische Systeme, ungenau formulierte Gesetze zu verabschieden, die sie anwenden können, wann immer es ihnen passt", sagt Gross. Die polnische Regierung unter der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) habe aber nicht mit einer so heftigen Gegenreaktion gerechnet. "Sie dachten, es würde unter dem Radar durchgehen – und sie wurden mit heruntergelassenen Hosen erwischt."

Leugnung der Verantwortung befürchtet

Das Gesetz sieht bis zu drei Jahre Haft vor, wenn jemand "öffentlich und entgegen den Fakten dem polnischen Volk oder Staat" eine Mitschuld an Verbrechen zuweist, die vom nationalsozialistischen Deutschland begangen wurden.

Kritiker meinen, das Gesetz sei ungenau formuliert und könne dazu missbraucht werden, die Verantwortung polnischer Bürger für Verbrechen an Juden zu leugnen. Die Regierung bestreitet das und argumentiert, das Land wolle seinen Ruf verteidigen und unter anderem die Verwendung der historisch falschen Bezeichnung "polnische Todeslager" verhindern.

Die Strafvorschrift soll noch vom Verfassungsgericht geprüft werden, ein Richterspruch wird in zwei Monaten erwartet. Von diesem seien Gesetzesänderungen abhängig, heißt es aus der Regierung. Noch vor seinem Inkrafttreten löste das Gesetz eine diplomatische Krise mit Israel aus, zudem belastet es das polnische Verhältnis zur Ukraine. (APA, 1.3.2018)