Öfter Beratung, seltener Bestrafung: Moser

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Wien – Wie Justizminister Josef Moser (ÖVP) am Mittwoch dem Ministerrat ankündigte, soll das "Kumulationsprinzip" im Verwaltungsstrafrecht bis 2020 evaluiert werden. Bis dahin soll es aber die Möglichkeit einer "außerordentlichen Strafminderung" geben. Außerdem hat die Regierung einen internen Verwaltungsreform-Prozess gestartet.

Erste Ergebnisse soll der Verwaltungsreformprozess der Regierung bis Jahresende bringen. Unter dem Titel "Österreich neu bauen" sollen die Ministerien Reformvorschläge von Rechnungshof, Wirtschaftsforschern und früheren Verwaltungsreform-Gruppen umsetzen. Gestartet wurde das Projekt im Ministerrat am Mittwoch. Ein konkreter Fahrplan soll bis Juni stehen, heißt es im entsprechenden Regierungsbeschluss.

Beraten statt Strafen

Moser kündigte außerdem einen Gesetzesentwurf an, der den Grundsatz "Beraten statt Strafen" im Verwaltungsverfahren festschreiben soll. Gelten soll das bei erstmaligen Delikten ohne Vorsatz. Als Beispiel nennt das Justizministerium Meldeverstöße bei Sozialversicherungen: Sollte ein Unternehmer die Meldung eines Mitarbeiters zehn Minuten zu spät durchführen, ansonsten aber alles korrekt sein, soll es keine Anzeige geben.

Von der Landeshauptleutekonferenz am kommenden Mittwoch und Donnerstag erwartet Moser ebenfalls Schritte zu einer Verwaltungsreform. Demnach soll eine achtköpfige Arbeitsgruppe aus je vier Bundes- und Landesvertretern eingerichtet werden. So sollen laut Moser "klare Kompetenzen" in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Pflege geschaffen werden, wo die Zuständigkeiten derzeit zwischen Bund und Ländern aufgesplittert sind.

Entflechtung von Kompetenzen

"Ausräumen" will Moser den Verfassungsartikel 12, der die gemischte Gesetzgebung von Bund und Ländern etwa bei der Mindestsicherung vorsieht. Auslaufen soll laut Moser auch das Übergangsgesetz aus 1920. Dieses Gesetz regelte den Übergang von der Monarchie zur Republik und wurde bereits weitgehend aufgehoben. Weiterhin in Geltung ist unter anderem, dass der Bund der Bestellung von Landesamtsdirektoren zustimmen muss und dass die Grenzen von Bezirken und Gerichtssprengeln nur mit wechselseitiger Zustimmung von Bund und Ländern geändert werden dürfen.

Kritik der Arbeitnehmer, Lob der Wirtschaft

Scharfe Kritik am Regierungsplan zur Senkung der Verwaltungsstrafen für Unternehmen kommt von der Arbeiterkammer. Zwar begrüßt AK-Direktor Christoph Klein die außerordentliche Strafmilderung in Härtefällen. Die ab 2020 geplante Abschaffung des Kumulationsprinzips lehnt er aber ab und befürchtet, dass damit Lohndumping begünstigt wird. Die Wirtschaftskammer begrüßt die Pläne dagegen.

Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl (ÖVP) erwartet, dass die Abschaffung des "Kumulationsprinzips" in Verwaltungsstrafverfahren zu einer "spürbaren Erleichterung für Unternehmen" führen wird. "Die Regierung löst damit ein wichtiges Wahlversprechen gegenüber der Wirtschaft ein", so Leitl. Außerdem begrüßt er, dass bei hohen Strafdrohungen künftig verstärkt die Unschuldsvermutung gelten soll und dass Behörden künftig anstatt Strafen zu verhängen, über die Einhaltung des Gesetzes "beraten" sollen.

Die Arbeiterkammer befürchtet dagegen, dass künftig gegen große Unternehmen nur noch eine "Verwaltungsstrafe light" verhängt wird. AK-Direktor Klein unterstützt zwar die ab sofort geplante außerordentliche Strafmilderung in Härtefällen, die auf einer Sozialpartnereinigung beruht, nicht aber das weitgehende Ende des Kumulationsprinzips ab 2020. Auch dass ab 50.000 Euro Strafhöhe künftig die Unschuldsvermutung gilt, schütze Großbetriebe und nicht die Härtefälle in kleinen Unternehmen.

Die Arbeiterkammer kritisiert, dass in den Erläuterungen nur die Rede davon ist, dass das Kumulationsprinzip bei Verstößen gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz erhalten bleiben soll. Nicht erwähnt werde das Lohn- und Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz oder das Arbeitszeitgesetz. "Es darf aber nicht sein, dass sich Unternehmen, die sich durch systematische Gesetzesverletzungen einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen, mit einem Griff in die Portokasse freikaufen können", so Klein. (APA, 9.5.2018)