Wien – Für eine unnötige Verschwendung der in der Justiz ohnehin viel zu knappen Mittel hält SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim das von Minister Josef Moser (ÖVP) vorgelegte Rechtsbereinigungsgesetz. Aber mit der Vorgangsweise, alle nicht ausdrücklich ausgenommenen Gesetze außer Kraft zu setzen, handle es sich um eine "sehr gefährliche PR-Aktion", warnte Jarolim im Gespräch mit der APA.

Experten würden von einem "Blindflug" sprechen – weil nur von den einzelnen Ministerien gemeldete Gesetze bestehen bleiben sollen, sonst aber alle vor 1. Jänner 2000 veröffentlichten Regelungen eliminiert werden. Es sei zu befürchten, dass auch Gesetze gestrichen werden, die noch nötig wären, meinte Jarolim – vor allem mit Blick auf die vielen Verweisungen auf andere Regelungen etwa im Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch.

Großer Aufwand

Moser betreibe hier "mit großem Aufwand ein Projekt, das niemandem nützt": Denn eigentlich werde nur totes Recht exhuminiert und vernichtet, das ohnehin niemand wahrnehme. "Diese Ausgrabungskosten könnten wir uns sparen." Mit der behaupteten "Rechtsklarheit" hat dies aus Sicht Jarolims nichts zu tun, "die gibt es nicht bei totem Recht". Und nicht einmal "Ballast" – wie Moser gemeint habe – würde tatsächlich abgeworfen: Dafür müsste man Gesetz um Gesetz prüfen und die unnötigen Regelungen streichen.

So vergeude der Justizminister nur Zeit und Mittel anstatt sich wirklich wichtigen Aufgaben nach klaren Prioritäten zu widmen. Jarolim hegt auch den Verdacht, dass diese Rechtsbereinigung weniger Mosers Anliegen war als vielmehr jenes von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Denn dessen Politik stehe insgesamt unter dem Motto des "riesigen Showeffekts" ohne große Auswirkungen: "Einziges Ziel ist, der Öffentlichkeit mit PR-Aktionen um teures Geld vorzugaukeln, dass die Regierung Tolles leistet."

Showeffekt

Im Sinne des "Showeffekts" würden die Aufgaben auch nicht nach Kompetenzen verteilt, sondern "nur irgendjemand mit einem passenden Gesicht gesucht", verwies Jarolim darauf, dass mit der Strafrechtsreform nicht der Justizminister, sondern Innenministeriums-Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) beauftragt wurde.

Das Rechtsbereinigungsgesetz steht bis 1. Juni in Begutachtung. Es sieht vor, dass alle vor 1. Jänner 2000 veröffentlichten Gesetze und Verordnungen außer Kraft treten, ausgenommen Verfassungsgesetze sowie alle explizit in einer 250 Seiten langen "Positiv-Liste" angeführten Regelungen. Damit entfallen laut Moser rund 600 von 1.600 Bundesgesetzen (37,5 Prozent), sowie 1.800 von 3.400 Verordnungen (53 Prozent). (APA, 10.5.2018)