Streckt die Fördergelder für Ganztagsschulplätze und macht sie Gemeinde-kompatibel: Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP).

Foto: Heribert Corn

Wien – Es ist keine zwei Jahre alt, hat allerdings mangels erfolgreicher Übersetzung von Theorie in Praxis bereits Adaptierungsbedarf: das sogenannte Bildungsinvestitionsgesetz.

Der Plan war: Im Abtausch mit einer reduzierten Bankenabgabe sollten 750 Millionen aus der Bankenmilliarde in den Ausbau von Ganztagsschulen fließen. Ziel der damals rot-schwarzen Regierung war es, den Anteil der ganztägig geführten Schulformen von 2017 bis 2025 von 20 auf 40 Prozent zu erhöhen.

Daraus wird vorerst nichts, auch wenn Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) grundsätzlich an der 40-Prozent-Marke festhalten will. Ein Ministerratsvortrag aus seinem Haus sieht vor, die Mittel aus dem Bildungsinvestitionsgesetz bis 2032 zu strecken und ein Jahr später als geplant auszuzahlen. Außerdem soll die Förderung besser mit den bereits zuvor zwischen Bund und Ländern verhandelten Zuschüssen (Amtsdeutsch: 15a-Vereinbarungen) abgestimmt werden. Über diese Förderschiene wurde die Zahl der ganztägigen Schulplätze seit 2011 um 60.000 erhöht – mittlerweile besuchen rund 25 Prozent der Kinder an Volksschulen, Neuen Mittelschulen und AHS-Unterstufen eine ganztägige Schulform.

Allerdings: Rund 100 Millionen aus der auslaufenden 15a-Vereinbarung wurden von den Ländern bisher nicht abgeholt. Im Gemeindebund – als Kindergartenbetreiber meist Empfänger der Fördermittel – argumentiert man das mit Planungsunsicherheit. So hätte die 15a-Vereinbarung auch eine Personalkostenförderung von 9000 Euro pro Gruppe und Jahr beinhaltet. Das wurde bisher vom "neuen" Bildungsinvestitionsgesetz nicht mehr abgedeckt, ist für die Gemeinden aber essenziell. Darauf habe man bereits im Begutachtungsverfahren hingewiesen.

Bedenken angekommen

Jetzt sind diese Bedenken auch bei der Regierung angekommen. Mit der am Mittwoch beschlossenen Änderung sollen die Mittel aus dem Bildungsinvestitionsgesetz künftig auch für jene Projekte verwendet werden können, die bisher über die 15a-Vereinbarung gefördert wurden. Das heißt: Wer in den Ausbau von Ganztagsschulplätzen investiert hat, bekommt auch weiterhin einen Personalkostenzuschuss.

Im Gemeindebund freut man sich auch über die Betonung der "Wahlfreiheit" . Ob eine Ganztagsschule mit verschränktem Unterricht oder Vormittags-unterrichtsblöcken und Nachmittagsfreizeitblöcken geführt wird, macht aus der Sicht der Gemeinden nämlich einen deutlichen Unterschied: Die Personalkosten für Freizeitpädagogen muss nämlich der Schulerhalter – sprich die Gemeinden – tragen.

Doch aus dem Bildungsministerium könnte schon neues Ungemach drohen: Zwar wolle man den laufenden Verhandlungen nicht vorgreifen, heißt es von einer Sprecherin, grundsätzlich wäre es aber "vorstellbar, eine Förderung bestehender Plätze mit der Schaffung einer bestimmten Zahl neuer Plätze zu verknüpfen". (riss, 5.7.2018)