Deutschland (Bild: Berlin) führte das Bestellerprinzip bei Mietgeschäften 2015 ein.

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Deutschlands Justizministerin Katarina Barley (SPD) plant eine Verschärfung des Bestellerprinzips bei Maklerprovisionen. "Das Justizministerium prüft aktuell, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt", sagte ein Sprecher des Ministeriums am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Barley selbst äußerte sich dazu auf Twitter und schrieb, dass gerade junge Familien mehr Unterstützung bräuchten, denn häufig "fressen Nebenkosten einen Großteil des Eigenkapitals".

"Große Entlastung"

Bei Mieten gilt seit drei Jahren schon das Bestellerprinzip – dass also derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt. Dieses habe mittlerweile "für eine große Entlastung gesorgt", meinte dazu Natascha Kohnen, stellvertretende SPD-Chefin und Spitzenkandidatin bei der bayerischen Landtagswahl im Oktober. Es nun auch auf Kauf-Transaktionen zu übertragen, wäre "ein guter Schritt".

Beifall gibt es dafür von der Gewerkschaft sowie von Linken und Grünen. Letztere haben im vergangenen Juli dafür auch einen eigenen Antrag im Bundestag eingebracht, der allerdings interessanterweise die (falsche) Behauptung enthält, dass das Bestellerprinzip in Österreich bereits gelte.

Skeptisch ist man aber etwa bei den Unionsparteien, den Koalitionspartnern der SPD auf Bundesebene. Mietmarkt und Kaufmarkt seien "nicht identisch", deshalb lasse sich das Prinzip nicht einfach übertragen, erklärte der CDU-Rechtsexperte Jan-Marco Luczak. Außerdem gebe es regionale Unterschiede bei der Zahlung der Maklerprovision. Luczak sieht außerdem die Gefahr, "dass Verkäufer die Provision dann einfach auf den Kaufpreis aufschlagen". Dann stiegen auch Grunderwerbssteuer und Notarkosten, die abhängig vom Kaufpreis sind.

Mieterbund lehnt Initiative ab

Überraschend kritisch zu den Plänen äußerte sich zuletzt auch der (stets seine Überparteilichkeit betonende) Deutsche Mieterbund. "Das oberste Ziel von Wohnungspolitik in Deutschland muss die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sein. Dem kommt Ministerin Barley mit ihrer neuen Initiative aber nicht wirklich näher", sagte DMB-Bundesdirektor Lukas Siebenkotten dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.

"Der Mieterbund hat nichts gegen die Förderung junger Familien, etwa durch Baukindergeld – soweit damit wirklich der Bau und nicht, wie es der Koalitionsvertrag leider vorsieht, auch der Ersterwerb von Wohnraum gefördert wird. Denn der Erwerb einer Wohnung schafft nun einmal keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter auf dem Mietwohnungsmarkt", so Siebenkotten. "Hier suchen viele Menschen jedoch händeringend, weil sie sich einen Immobilienkauf einfach nicht leisten können."

Uneinheitliche Regelungen

Die Maklergebühr schwankt in Deutschland laut Medienberichten je nach Bundesland zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises. In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Brandenburg zahlt der Käufer die Provision komplett, in den anderen Bundesländern wird sie in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. (mapu, 16.8.2018)