Eisenstadt – Nach der Beendigung des permanenten Zugangs für den Burgenländischen Landes-Rechungshof (BLRH) zum SAP-Buchhaltungssystem des Landes tagt kommenden Donnerstag in Eisenstadt ein Sonderlandtag. Die ÖVP ortete am Freitag einen möglichen Verfassungsbruch. Die Argumentation der Landesregierung und von Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ) bei dem Thema sei "völlig falsch", so ÖVP-Chef Thomas Steiner.

Die Volkspartei hatte BLRH-Direktor Andreas Mihalits um eine rechtliche Stellungnahme betreffend die SAP-Problematik ersucht. Aufgrund dieser sei klar, "dass der permanente und uneingeschränkte Zugang zum SAP ganz einfach auf verfassungsrechtlich verankerten Aufgaben der Gebarungsprüfung passiert, dass es notwendig ist, dass dieser uneingeschränkte Zugang gewährleistet ist und dass auch keine datenschutzrechtlichen Problemstellungen dem entgegenstehen", sagte Steiner.

Volle Transparenz gefordert

Die ÖVP beharre auf ihrer Forderung, völlige Transparenz im Land durchzusetzen. Betreffend den BLRH sei es wichtiger denn je, ihn "unabhängig zu stellen. Wir treten auch dafür ein, dass der Landes-Rechnungshof personell aufgestockt wird", stellte Steiner fest. Der Direktor des Landes-Rechnungshofs solle künftig auch die Personalhoheit haben.

Als Burgenländischer Landtag habe man es "mit der Situation zu tun, dass derzeit die Demokratie, aber auch der Landtag mit Füßen getreten wird". Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) entscheide "darüber, was und wann wie kontrolliert wird und die Mehrheit im Landtag lässt sich das sogar noch gefallen", kritisierte ÖVP-Landesgeschäftsführer Christoph Wolf.

Die Datenschutzgrundverordnung sage klar: Wenn ein öffentliches Interesse oder ein gesetzlicher Auftrag bestehe, werde der Datenschutz hintangehalten, weil das öffentliche Interesse größer sei: "Und das ist beim Rechnungshof der Fall." Der Prüfauftrag des Landes-Rechnungshofes bestehe auch darin, die ziffernmäßige Richtigkeit zu kontrollieren. Dies sei nur möglich, wenn man direkt in das Buchhaltungssystem eingreifen könne, argumentierte Wolf.

Aus VfGH-Erkenntnissen sei klar ersichtlich, "dass der Rechnungshof diese Kompetenzen haben muss, weil sonst ist die Kontrolle nicht gewährleistet. Und damit gibt es für uns keine Diskussion mehr, warum der Rechnungshof nicht diesen SAP-Zugang haben darf und es eigentlich ein Verfassungsbruch ist, was der Landeshauptmann hier macht aus reiner parteipolitischer Willkür."

ÖVP-Kritik für SPÖ "haltlos"

Als "haltlos" bezeichnete SPÖ-Klubobfrau Ingrid Salamon am Freitag die Kritik der ÖVP Burgenland zum Thema SAP-Zugang für den Landes-Rechnungshof (BLRH). Die Volkspartei habe jahrelang und sogar per Veto die Ausweitung der Prüfkompetenz des BLRH auf Gemeinden verhindert. Nun spiele sie sich "als Schutzpatron des Landes-Rechnungshofs" auf, stellte Salamon in einer Aussendung fest.

Die SPÖ-Politikerin ortete "ein Aufwärmen des Versuchs, künstlich einen Skandal zu konstruieren." Der Rechnungshof sei "viel zu wichtig für politische Spielchen der ÖVP." Auch von der Volkspartei regierte Länder wie Vorarlberg hätten keinen dauerhaft uneingeschränkten Zugang auf das Buchhaltungssystem SAP für den Landes-Rechnungshof, argumentierte die Klubobfrau.

"Wenn der Rechnungshof einen dauerhaften Zugang auf das SAP-System für seine Arbeit einfordert, dann sind wir auch offen dafür, die bestehenden Möglichkeiten zu prüfen", so Salamon. Sie zweifle jedoch "an dem Bekenntnis der ÖVP zu den Befugnissen des Landes-Rechnungshofs". (APA, 19.4.2019)