Gernot Blümels (ÖVP) Medienministerium will die digitale Ausweispflicht durchpeitschen.

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Mit dem "Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz" möchte die Regierung Poster in Zukunft dazu verpflichten, ihre persönlichen Daten zu hinterlassen. Dadurch soll mit der Anonymität im Netz Schluss sein – User werden zwar weiterhin unter Pseudonym posten können, sollten Behörden oder im Falle einer Beleidigung Private Zugriff verlangen, müssen diese gewährt werden.

Unzulässige Vorratsdatenspeicherung?

Die Begutachtungsfrist für das Gesetz endete am Donnerstag, seitdem sind zahlreiche Stellungnahmen eingereicht worden, die auf der Parlamentswebsite ersichtlich sind. Eine davon hat auch der Oberste Gerichtshof eingebracht, der in Zweifel zieht, ob die geplanten Regeln mit einem EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2016 vereinbar sind. So hatte der EuGH entschieden, dass eine allgemeine Datenspeicherung ohne Anlass rechtswidrig ist. Bei der digitalen Ausweispflicht würden Informationen von Nutzern gespeichert, die keine illegalen Inhalte geteilt haben.

EU-Kommission muss gesondert genehmigen

Die Regierungsvorlage selbst geht davon aus, dass EU-Rechte eingeschränkt werden, daher will sie die EU-Kommission notifizieren. Das soll laut informierten Kreisen trotz der aktuellen Regierungskrise voraussichtlich noch vor den Neuwahlen im September geschehen. Die geplante Regelung dürfte nämlich zusätzlich gegen die E-Commerce-Richtlinie der EU verstoßen, die es verbietet, in einem Land strengere Regeln vorzusehen als in dem Mitgliedstaat, in dem ein Betreiber seinen Sitz hat.

Daher müssten die Pläne geprüft und außerordentlich genehmigt werden. Die Frist beträgt drei Monate, daher dürfte die Regelung bei den Koalitionsverhandlungen thematisiert werden. (muz, 24.5.2019)