Die Anwälte der Buwog-Angeklagten haben zwischen acht und zehn Monaten Zeit eingeräumt bekommen, um ihre Rechtsmittel einzubringen.

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Spätestens jetzt gilt es für die Anwälte, die in der Causa Buwog tätig sind, sich wieder an die Arbeit zu machen. Am Montag haben sie jene Beschlüsse zugestellt bekommen, in denen Richterin Marion Hohenecker ihren Fristverlängerungsanträgen fürs Einbringen der Rechtsmittel stattgegeben hat. Die Verteidiger der Hauptangeklagten Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger haben zehn Monate Zeit bekommen, die Verteidiger der übrigen vier nicht rechtskräftig Verurteilten acht Monate, der Anwalt von Rudolf Fischer (aus dem Telekom-Strang) sechs Monate. Üblicherweise beträgt die Rechtsmittelfrist vier Wochen.

Die Anwälte haben gleich nach der Urteilsverkündung im Dezember 2020 angekündigt, Berufung gegen die Strafhöhe bzw. Nichtigkeitsbeschwerden einzubringen. Die Grasser-Anwälte Manfred Ainedter und Norbert Wess, Meischbergers Verteidiger Jörg Zarbl und Leonhard Kregcjk für Hochegger haben nun bis Mitte Februar 2023 Zeit, ihre Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof (OGH) einzubringen.

14 Monate bis zum schriftlichen Urteil

Das Urteil in der Korruptionscausa Buwog hatte die Richterin im Dezember 2020 verkündet– Grasser bekam acht, Meischberger sieben und Hochegger sechs Jahre Haft. Insgesamt gab es acht Verurteilungen und sechs Freisprüche, sie sind inzwischen rechtskräftig geworden. Für die schriftliche Ausfertigung des Urteils hat Hohenecker rund 14 Monate gebraucht, bis Ende Jänner. Grassers und Meischbergers Anwälte hatten bis dahin zwecks Beschleunigung zwei Fristsetzungsanträge eingebracht, beide hat das Oberlandesgericht Wien aber unter Hinweis auf die Komplexität und den riesigen Umfang der Causa abgewiesen. Die Hauptverhandlung hat bekanntermaßen drei Jahre gedauert, das Ermittlungsverfahren sieben.

In der Causa, die rund ums Jahr 2004 spielte, ging es um die Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften, von denen eine die Buwog war sowie um den Einzug der oberösterreichischen Finanz in den Linzer Terminal Tower. Beim Buwog-Verkauf ans Österreich-Konsortium rund um die Immofinanz flossen fast zehn Millionen Euro Provision, bei der Einmietung der Finanz in den Terminal Tower 200.000 Euro.

Korruptionsvorwurf

Grasser, damals Finanzminister, soll gemäß dem Urteil mitgeschnitten haben, er wurde wegen Untreue, Beweismittelfälschung und Geschenkannahme durch Beamte verurteilt. Bei seinem Trauzeugen, dem Lobbyisten Meischberger, geht es um Beihilfe zu Grassers Taten und Beweismittelfälschung. Hochegger hatte gleich zu Prozessbeginn ein Teilgeständnis abgelegt, verurteilt wurde er neben der Beitragstäterschaft zu Grassers Delikten auch wegen jener zur Bestechung des früheren Finanzministers durch den damaligen Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und den Ex-Chef der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich.

Sobald die Rechtsmittel eingebracht sind, ist der OGH am Zug. Sollte es schnell gehen, könnte dessen Urteil im Sommer 2023 gefällt sein. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung

Steuerverfahren gegen Ex-Finanzminister

Grasser wird sich in nicht allzu ferner Zukunft erneut im Straflandesgericht Wien einstellen müssen. Er und sein ehemaliger Steuerberater sind wegen Abgabenhinterziehung angeklagt, die Verhandlung könnte noch vor dem Sommer stattfinden. (Renate Graber, 22.3.2022)