Das Verbotsgesetz wird verschärft: NS-Devotionalien wie Hakenkreuze sollen künftig auch eingezogen werden können, wenn keine Verurteilung wegen Wiederbetätigung vorliegt. Auch wird die Teilleugnung geahndet – dadurch will die Regierung etwa modifizierten Judensternen, wie sie im Zuge der Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen immer wieder auftauchten, einen Riegel vorschieben. Wer als Beamter oder Beamtin wegen Wiederbetätigung verurteilt wird, soll künftig aus dem Staatsdienst ausgeschlossen werden. Und: Neonazistische Inhalte im Netz, die im Ausland mit Zielrichtung Ausland gepostet werden, sind in Zukunft hierzulande strafbar. ÖVP und Grüne haben den entsprechenden Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt.

Baumgartner, Zadić, Edtstadler
Baumgartner, Zadić, Edtstadler
Der Leiter des Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, Gerhard Baumgartner, Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) bei der Pressekonferenz zur Reform des Verbotsgesetzes.
IMAGO/SEPA.Media

Bei der Verfolgung im Netz bleibt die Regierung damit zurückhaltend: Zwar können bekannte Rechtsextreme künftig nicht mehr den Holocaust aus Ländern leugnen, in denen dies nicht geahndet wird. Doch wer anonym neonazistische Inhalte teilt, bleibt oft straffrei. Die Verfolgung illegaler Inhalte scheitert meist an der Rechtsverfolgung: Nicht ohne Grund tummeln sich viele Rechtsextreme auf sozialen Medien wie Telegram. Solche Plattformen setzen häufig auf undurchsichtige Unternehmenssitze, um eine Durchsetzung zu erschweren.

Warten auf Rechtsextremismusbericht

Abseits von dieser systematischen Problematik sind die Verschärfungen zu begrüßen, da sie aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen. Die Republik kommt damit ihrer antifaschistischen Verpflichtung nach, die vor allem aufgrund der historischen Rolle Österreichs schwer wiegt.

Diese gilt es auch zu erfüllen, wenn es um den geplanten Rechtsextremismusbericht geht: Der hätte schon im Herbst 2022 publiziert werden sollen. Aufgrund einer verpatzten Ausschreibung verzögert er sich. Es bleibt zu hoffen, dass die Regierung auch hier ihre Verantwortung ernst nimmt. (Muzayen Al-Youssef, 8.6.2023)