Der Antragsteller Heinz-Christian Strache hat die Verurteilung der Antragsgegnerin Standard Verlagsgesellschaft mbH zur Zahlung einer Entschädigung nach den §§ 6 und 7 MedienG beantragt, weil auf derstandard.at am 27.11.2022 ein Artikel mit der Überschrift "HC und Philippa Strache und eine Zeitung im Kopf im 'Blattsalat'" und dem weiteren Inhalt erschienen ist, laut einem Medienbericht sei es im Scheidungsprozess zwischen dem Antragsteller und seiner Ehefrau Anfang der Woche zu einer überraschenden Wende gekommen, trotz Betrugs habe die Nationalratsabgeordnete ihrem Noch-Ehemann ein großzügiges Friedensangebot gemacht, sie habe in einem geheimen Treffen fast allen Forderungen des Antragstellers zugestimmt und damit auf sein alleiniges Schuldeingeständnis an der gescheiterten Ehe, auf lebenslange Unterhaltszahlungen von über 500 Euro pro Monat und auf jeden Anspruch auf gemeinsame Einrichtung verzichtet, einziger Punkt, der die einvernehmliche Lösung zu Fall bringen könnte, sei, dass sie das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn wolle. Der Antragsteller sieht dadurch in Bezug auf sich den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht (§ 6 Abs 1 MedienG) und seinen höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt (§ 7 Abs 1 MedienG). Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.

Landesgericht für Strafsachen Wien

Abt. 113, am 1.6.2023"