Gefängnis
Der Mangel an Justizwachebeamtinnen und -beamten ist nur ein Problem von Österreichs Gefängnissen.
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Ja, man könnte es sich auch leichtmachen. Schließlich geht es ja im nun veröffentlichten Bericht des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) zu den Zuständen in den heimischen Justiz- und Polizeizellen "nur" um Gefangene. Die werden schon irgendetwas Illegales gemacht haben, egal, ob sie in Untersuchungs- oder Strafhaft sitzen. Und ein Gefängnis ist halt kein Erholungsheim, oder? Ja, man könnte es sich leichtmachen, sollte das aber nicht tun.

Denn wie eine Gesellschaft mit Verdächtigen und Delinquenten umgeht, ist ein wichtiges Indiz dafür, wie es um die Menschenrechte in dieser Gesellschaft allgemein bestellt ist. Obgleich der Bericht für Österreich keine Katastrophe ist, zeigt er wichtige Defizite auf, die man beheben muss.

Über systematische Folter oder körperliche Misshandlungen durch Justizwache- oder Polizeibeamte berichteten die hierzulande im Jahr 2021 befragten Häftlinge glücklicherweise nicht. Und die Mitglieder des vom Europarat gegründeten Komitees hoben sogar extra das Angebot an Aktivitäten in den Justizanstalten Innsbruck und Leoben lobend hervor.

Alles eitel Wonne hinter Gittern also? Mitnichten. Denn was nutzen einem attraktive Angebote, wenn man an diesen leider nicht teilnehmen kann, da man wegen Personalmangels bis zu 23 Stunden in seinem Haftraum verbringen muss? Dass der bauliche Zustand mancher Einrichtungen zu wünschen übrig lässt, ist da fast vernachlässigbar.

Es mangelt aber nicht nur an Justizwachebeamtinnen und -beamten, sondern auch sonst an Personal. Wenn im "Felsen", wie die Justizanstalt Krems-Stein im Justizjargon genannt wird, für 800 Insassen nur drei Psychiaterinnen und Psychiater für gerade einmal 22 Wochenstunden zur Verfügung stehen, kann man sich ausrechnen, wie es um die seelische Gesundheit der Häftlinge bestellt ist.

Nimmt man den Grundsatz ernst, dass eine Haftstrafe keine Rache des Staates für Fehlverhalten ist, sondern im Idealfall zur Besserung des Verurteilten beitragen soll, wird man nicht umhinkommen, mehr Geld in diesen Bereich zu investieren. Auf der einen Seite in die Ausgestaltung der Anstalten, andererseits in das Personal. Der von der ÖVP nominierten Volksanwältin Gaby Schwarz ist zuzustimmen: Bietet man nicht höhere Gehälter, werden die Mängel hinter Gittern nicht verschwinden. (Michael Möseneder, 27.6.2023)