Seniorenpaar in einem Kleinbus
Mit der Richtlinie will die EU-Kommission für mehr Sicherheit im Autoverkehr sorgen.
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Brüssel/Wien – In Österreich gehen erneut die Wogen rund um eine geplante EU-Richtlinie für mehr Sicherheit im Autoverkehr hoch. Diese sieht unter anderem regelmäßige Prüfungen der Fahrtauglichkeit älterer Menschen vor. Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag bereits im März präsentiert. Nun hat die Berichterstatterin im zuständigen Ausschuss des EU-Parlaments ihre Vorschläge vorgelegt und damit bei heimischen Politikern und Seniorenvertretern erneut für Verärgerung gesorgt.

Der Kommissionsvorschlag hatte vorgesehen, dass Menschen über 70 mindestens alle fünf Jahre entweder eine Selbsteinschätzung zur Fahrtauglichkeit ausfüllen oder eine ärztliche Untersuchung absolvieren sollen. Die Berichterstatterin schlägt nun vor, den Führerschein nach einer ärztlichen Untersuchung bei Menschen über 60 nur um sieben Jahre zu verlängern, über 70 nur um fünf Jahre und für Menschen über 80 nur um zwei Jahre.

Während solche Regeln in einigen EU-Staaten bereits länger gang und gäbe sind, stoßen sie in Österreich auf große Ablehnung. "Ich halte wenig von diesen Ideen, die hier im EU-Parlament diskutiert werden. Diese Regelungen sind praxisfern und nicht vernünftig", sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne). Österreich habe sich gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten dagegen ausgesprochen, die Führerscheingültigkeitsdauer im Alter zu begrenzen, erklärte die Ministerin.

Kritik auch von ÖVP und SPÖ

Gewessler stehe "voll und ganz hinter dem Ziel für mehr Verkehrssicherheit". Aber dies müsse "datenunterstützt und faktenbasiert" geschehen. "Und wir sehen das einfach nicht in den Unfallstatistiken, dass in diesem Alter die Unfallhäufigkeit so signifikant steigt", sagte Gewessler. "Das darf so in dieser Form in Österreich nicht umgesetzt werden", sagte auch der Präsident des Pensionistenverbandes, Peter Kostelka, in einer Aussendung: "Es ist ein Irrglaube, dass ältere Menschen ein größeres Sicherheitsrisiko auf den Straßen darstellen." Kritik gab es auch vonseiten der ÖVP und SPÖ sowie vom Autofahrerklub ARBÖ und vom ÖAMTC.

Der Vorschlag der Berichterstatterin muss nun noch den entsprechenden Transportausschuss passieren, im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt und dann mit den EU-Ländern verhandelt werden. "Das ist noch lange nicht fertig in der Diskussion", meinte dazu Gewessler. Der finale Gesetzestext – als Richtlinie lässt er den Mitgliedstaaten einen gewissen Umsetzungsspielraum – dürfte demnach von der aktuellen Vorlage abweichen. (APA, 19.9.2023)