Demonstration für Legalisierung der Abtreibung im Mai 1971 in Wien
Im Mai 1971: Frauen demonstrieren für Gleichberechtigung und Abtreibung in Wien.
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Viele Menschen in Österreich wissen nicht, dass Schwangerschaftsabbrüche als einzige medizinische Leistung im Strafgesetzbuch stehen und nur durch eine Ausnahme – die Fristenregelung – während der ersten drei Monate straffrei sind. Gerade junge Menschen reagieren oft überrascht, wenn sie damit konfrontiert werden. "Wieso?" ist die erste Reaktion.

Die Entkriminalisierung von Abtreibungen nahm vor 50 Jahren mit der Fristenregelung ihren Anfang. Diese Lösung ist nach wie vor eine bedeutende Errungenschaft, muss nun aber konsequent zu Ende gedacht werden. Dass eine Kampagne jetzt unter anderem fordert, den entsprechenden Paragrafen 96 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, ist deswegen zu begrüßen.

Schwangerschaftsabbrüche auch formal zu entkriminalisieren wäre nämlich ein wichtiges Signal gegen religiösen Fundamentalismus, der sich gerne in regelrechtem Frauenhass manifestiert. Denn natürlich ist es für solch radikale Abtreibungsgegner ein gefundenes Fressen, dass der Eingriff nach wie vor als Tatbestand im Strafgesetzbuch steht.

Wenn sich Ärztinnen aber davor fürchten müssen, sich mit vollem Namen für Abbrüche im Spital auszusprechen, weil sie keine blutüberströmten Plastikembryos in der Post erhalten oder auf der Straße beschimpft werden wollen, dann ist das nicht hinnehmbar. Es ist Zeit für eine neue Ära und ein Ende der Stigmatisierung. Hier ist nun der Gesetzgeber gefordert. (Lara Hagen, 27.9.2023)