Der ÖVP-Abgeordnete Andreas Hanger wird auch bei den kommenden U-Ausschüssen eine federführende Rolle spielen.
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Das dreitägige Jahresfinale des Nationalrats bringt nicht nur die langerwartete Gesundheitsreform, den mühsam ausverhandelten Finanzausgleich und eine Nulllohnrunde für Spitzenpolitikerinnen und -politiker, sondern voraussichtlich auch die Einsetzung der beiden Untersuchungsausschüsse für das Superwahljahr 2024.

SPÖ und FPÖ wollen wie berichtet die Milliardenzahlungen durch die Covid-19-Finanzierungsagentur (Cofag) und in diesem Zusammenhang vor allem die Unternehmer Siegfried Wolf und René Benko unter die Lupe nehmen. Die ÖVP wiederum will einen möglichen "Machtmissbrauch" in einst von SPÖ und FPÖ geführten Ministerien untersuchen. Eingesetzt werden sollen die U-Ausschüsse Nummer 26 und 27 am Freitag im Plenum, wenngleich das noch nicht ganz fix ist.

Bevor es so weit ist, hatte vor allem die ÖVP noch alle Hände voll zu tun. Sie hat am Mittwoch ihr vor drei Wochen im Nationalrat eingebrachtes Verlangen auf Einsetzung des "rot-blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschusses", wie er in dem Verlangen heißt, zurückgezogen und ein korrigiertes Verlangen eingebracht. Eine Sprecherin des ÖVP-Parlamentsklubs begründet die Maßnahme auf Anfrage des STANDARD mit "redaktionellen Fehlern". Überraschend kam das nicht, sah man dem Verlangen doch deutlich an, dass es im Eiltempo formuliert worden war. Das Schriftstück strotzte nur so von unklaren Sätzen und Formalfehlern.

Die Opposition zweifelt darüber hinaus auch die Verfassungskonformität des Verlangens an. Was untersucht werden darf, ist nämlich gesetzlich begrenzt. Laut der Homepage des Parlaments muss es sich um "einen bestimmten, abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes handeln", was bei dem Verlangen der ÖVP nicht der Fall sei. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass dieses vor dem Verfassungsgerichtshof landet, da die Grünen in der Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses, die für Donnerstagabend avisiert ist, gegen das Verlangen der ÖVP stimmen müssten. Das zeichnet sich nicht ab.

Teams formieren sich

Zahlreiche Überlegungen werden dieser Tage außerdem über die Zusammensetzung der U-Auschüsse-Teams gewälzt. Offiziell heißt es aus allen Fraktionen, dass diese noch nicht fixiert seien. Das bedeutet auch, dass noch nicht in Stein gemeißelt ist, welche Abgeordneten die Fraktionen in den U-Ausschüssen anführen werden.

Für die ÖVP wird aller Voraussicht nach wieder der Abgeordnete Andreas Hanger, der in den vergangenen U-Ausschüssen als türkiser Fraktionsführer durch seine schrillen Auftritte bekannt wurde, eine federführende Rolle spielen. Angedacht ist, ihn in beiden U-Ausschüssen als Fraktionsführer einzusetzen, fix ist das aber noch nicht.

In der SPÖ werden die Fraktionen STANDARD-Informationen zufolge nicht von ein und derselben Person angeführt. Während der Abgeordnete Kai Jan Krainer, der bereits in den vergangenen U-Ausschüssen Fraktionsführer seiner Partei war, jene im Cofag-U-Ausschuss anführen wird, soll Vizeklubchefin Eva-Maria Holzleitner Fraktionsführerin im Rot-Blau-Machtmissbrauch-U-Ausschuss werden.

Eine ähnliche Lösung planen dem Vernehmen nach FPÖ und Grüne. Generalsekretär Christian Hafenecker dürfte Fraktionsführer im Cofag-U-Ausschuss werden, für den von der ÖVP initiierten U-Ausschuss ist die Abgeordnete Susanne Fürst im Gespräch. Bei den Grünen soll die eine Fraktion die Abgeordnete Nina Tomaselli anführen, die andere könnte die Mandatarin Agnes Sirkka Prammer leiten.

Alles offen ist diesbezüglich noch bei den Neos. Die Mandatarin Stephanie Krisper will jedenfalls kein weiteres Mal als Fraktionsführerin zur Verfügung stehen, wie sie auf Anfrage bestätigt. Aus der Partei heißt es, dass man für beide U-Ausschüsse dasselbe Team aufstellen möchte.

Jeweils sechs Befragungstage

Beiden U-Ausschüssen sollen laut einem noch nicht fixierten Arbeitsplan (dem STANDARD liegt ein Entwurf davon vor) jeweils sechs Befragungstage zur Verfügung stehen – und damit deutlich weniger, als das sonst bei U-Ausschüssen der Fall ist.

Demnach sollen sowohl der Cofag-U-Ausschuss als auch der Rot-Blau-Machtmissbrauchs-U-Ausschuss zwischen Anfang März und Anfang Mai zusammentreten. Der Cofag-U-Ausschuss soll erstmals am 6. März, der Rot-Blau-Machtmissbrauchs-U-Ausschuss am 13. März tagen. Letzter Befragungstag ist der 25. April beziehungsweise der 8. Mai. Für beide Ausschüsse gibt es auch einen Reservetag, der laut dem Arbeitsplan für allfällige Vorführungen und zur Feststellung des Endes der Beweisaufnahme reserviert ist. Die Schlussberichte sollen schließlich Anfang Juli in einer Sitzung vorgelegt werden.

Den Vorsitz will in beiden U-Ausschüssen wieder Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) führen. Die Fraktionen haben sich für die bevorstehenden U-Ausschüsse dem Vernehmen nach auch bereits auf Verfahrensrichter und Verfahrensanwälte geeinigt. Verfahrensrichterin soll demnach in beiden U-Ausschüssen Christa Edwards vom Oberlandesgericht Wien werden. Edwards fungierte bereits im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss als stellvertretende Verfahrensrichterin. Ihre Stellvertreterin soll im Cofag-U-Ausschuss Beate Matschnig, ehemalige Richterin des Landesgerichts für Strafsachen in Wien, und im Rot-Blau-Machtmissbrauchs-U-Ausschuss Wolfgang Köller vom Verwaltungsgerichtshof werden.

Verfahrensanwalt, der über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen wacht, soll Michael Kasper werden. Er fungierte bereits im U-Ausschuss zur Commerzialbank Mattersburg als Verfahrensanwalt und im Eurofighter-U-Ausschuss als stellvertretender Verfahrensanwalt. Als dessen Stellvertreterin soll in beiden U-Ausschüssen die Anwältin Barbara Schütz fungieren.

Fix beschlossen wird all das erst in der für Donnerstagabend avisierten Sitzung des Geschäftsordnungsausschuss. Dort müssen sich die Fraktionen außerdem auf die Redeordnung bei Befragungen verständigen. Dem Vernehmen nach sind bis zu drei Fragerunden pro Auskunftsperson vorgesehen, wobei das Erstfragerecht zwischen den Fraktionen rotiert. (Sandra Schieder, 13.12.2023)