Auf ihrem Tiktok-Kanal gibt die nun entlassene Lehrerin Tipps für ein besseres Sexleben.
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Es ist eine dieser Geschichten, bei denen man schon im Vorhinein weiß, dass sie ein Publikumshit werden. Und so war es auch in diesem Fall. Kaum ein heimisches Medium, das sich die Story der Volksschullehrerin, die wegen ihrer Tätigkeit als "Orgasmus-Päpstin" entlassen wurde, entgehen ließ. Was war passiert?

Die Bildungsdirektion Oberösterreich hatte die im Mühlviertel tätige Pädagogin bereits vor Weihnachten entlassen, weil sie unter dem Profilnamen "Orgasmus-Päpstin" auf Tiktok und in anderen sozialen Medien Tipps für ein erfülltes Sexualleben gab. "Wenn du richtig geilen Sex-Appeal haben möchtest, musst du natürlich etwas dafür tun", heißt es etwa in einem der Beiträge. "Das bedeutet, du musst deinen Geist, Körper und deine Seele in Schwung halten." Danach folgen Tipps für körperliche Fitness und Psychohygiene. Nackte Haut oder etwa pornografische Inhalte sind auf dem Account nicht zu finden.

Berufliche Nebentätigkeit

Die 47-Jährige bietet auch kostenpflichtige Onlineseminare zum Thema auf Zoom an. Laut Gesetz ist eine solche berufliche Nebentätigkeit zu melden. Das habe sie auch gemacht, sagt die nun entlassene Lehrerin – nämlich bereits im Februar des Vorjahres, als sie den Schulleiter darüber informiert habe, dass sie ein Energetiker-Gewerbe angemeldet habe.

Aus der Bildungsdirektion Oberösterreich heißt es auf Nachfrage des STANDARD, dass man über keinen solchen Vermerk verfüge. Das werde sich aber ohnehin spätestens klären, falls es tatsächlich zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht komme. Die geschasste Pädagogin hatte angekündigt, die Entlassung gerichtlich anfechten zu wollen. Aus Sicht der Bildungsdirektion ist das Vertrauen in die Lehrerin durch ihre Nebenbeschäftigung jedenfalls nicht mehr gegeben, wie betont wird.

Kein Verhaltenskodex

Rechtlich begründet man das mit dem Beamtendienstrechtsgesetz. Laut Paragraf 43 hat eine Beamtin oder ein Beamter nämlich "in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt". Aber was heißt das genau? Wann ist die "sachliche Wahrnehmung" der "dienstlichen Aufgaben" einer Pädagogin oder eines Pädagogen nicht mehr gegeben? Und welche Kriterien werden da angelegt?

Die gesetzliche Formulierung sei natürlich sehr allgemein gehalten, heißt es aus der Bildungsdirektion. Es gebe keinen ausformulierten Verhaltenskodex, weil man schließlich nicht jeden denkbaren Fall aufschlüsseln könne. "Der wäre sonst wahrscheinlich tausende Seiten lang." Deshalb habe die Behörde stets in jedem Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden.

Öffentlich einsehbar

Im konkreten Fall müsse man zwei Dinge unterscheiden, heißt es aus dem Büro von Oberösterreichs Bildungsdirektor Alfred Klampfer. Gegen das Gewerbe der Sexualberatung sei nämlich grundsätzlich nichts einzuwenden. Das Problem sei die Kombination mit der Tätigkeit als Volksschullehrerin.

Die Social-Media-Accounts, auf denen die Frau ihre Nebenbeschäftigung bewarb, seien nämlich öffentlich einsehbar gewesen. Das könne zur Situation führen, dass ein Schüler oder eine Schülerin den Namen der Frau auf Google eingebe, auf den Account der "Orgasmus-Päpstin" stoße und folglich frage, was das denn eigentlich sei.

"Passt nicht zusammen"

Aber ist ein solcher Fall auch tatsächlich eingetreten? Davon sei nichts bekannt, lautet die Antwort der Bildungsdirektion. Sehr wohl habe es aber Beschwerden von Eltern gegeben, die die privaten Kanäle der Pädagogin entdeckt hätten. Durch diese sei man auch auf den Fall aufmerksam geworden. Man habe schon vor mehreren Wochen das Gespräch mit der Lehrerin gesucht und sie ersucht, die Kanäle zu löschen oder zumindest auf privat zu stellen. Dem habe sie nicht nachkommen wollen.

Wie bewertet Österreichs oberster Pflichtschulgewerkschafter die Causa? "Lehrer stehen natürlich in einer exponierten Position", sagt Paul Kimberger vom ÖVP-nahen christlichen Lehrerverein dem STANDARD. "Weniger als Gewerkschafter, mehr als Pädagoge", sei er der Meinung: "Sechs- bis Zehnjährige zu unterrichten und gleichzeitig als ‚Orgasmus-Päpstin‘ öffentlich aufzutreten passt irgendwie nicht zusammen." (Martin Tschiderer, 12.1.2024)