Kommunikation mit Handwerkern hat sich auch auf Whatsapp verlagert. Kunden schätzen die kurzen Wege.
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"Zeit und Materialaufwand schätzen wir auf 170 bis 300 Euro": Kostenvoranschläge wie diese via Whatsapp zu bekommen ist nicht unüblich heutzutage. Viele handwerkliche Betriebe setzen auf direkte Kommunikation, was Kunden oftmals schätzen, weil es meist schneller ist als ein gegenseitiges Abtasten via Mail. Wenn dann allerdings die Rechnung mehr als doppelt so viel ausmacht wie der über Whatsapp kommunizierte Kostenvoranschlag, stellt sich die Frage: Dürfen die das? Nein, sagt der Konsumentenschutz, der in einem solchen Fall jetzt erfolgreich für einen Betroffenen intervenierte.

Ungenaue Schätzung

Ein Mann aus dem Bezirk Freistadt in Oberösterreich hatte die Armatur bei seiner Spüle austauschen, das Silikon an der Küchenarbeitsplatte erneuern sowie zwei Abflüsse prüfen lassen wollen, wie die Arbeiterkammer Oberösterreich in einer Presseaussendung wissen lässt. Er schickte Fotos der Arbeitsbereiche an die HGW Installationen Markus Binder GmbH und erhielt auf seinen Wunsch von einem Mitarbeiter per Whatsapp eine Kostenschätzung über 170 bis 300 Euro je nach Zeit und Materialaufwand. Auf dieser Grundlage erteilte der Konsument den Auftrag.

Die Arbeiten wurden bis auf die Silikonfuge bei der Arbeitsplatte durchgeführt. Es gab keinen Hinweis, dass Mehrkosten entstehen würden. Dann erhielt der Konsument eine Rechnung über 601,92 Euro. Damit wurde die Kostenschätzung um mehr als 100 Prozent überschritten. Der Konsument zahlte für die erbrachten Arbeiten 200 Euro, forderte schriftlich die Fertigstellung und wies auf die massive Überschreitung der Kostenschätzung hin.

Das Unternehmen verweigerte die Fertigstellung, und der Konsument erhielt eine Mahnung des Rechtsanwalts. Weder der Rechtsanwalt noch das Unternehmen antworteten auf zwei Schreiben der Arbeiterkammer Oberösterreich. Stattdessen erhielt der Konsument eine Klage über 401,92 Euro.

Kostenvoranschlag per Whatsapp gilt

Die Arbeiterkammer unterstützte ihr Mitglied im Gerichtsverfahren. Mit Erfolg: Das Gericht gab dem Konsumenten recht und erklärte, dass die Kostenschätzung per Whatsapp verbindlich sei. Die Obergrenze von 300 Euro wurde nicht eingehalten, und die Arbeiten wurden nicht vollständig erbracht. Daher wurde die Klage abgewiesen.

Viele Konsumentinnen und Konsumenten beschweren sich bei der Arbeiterkammer, dass Unternehmen Kostenvoranschläge nicht einhalten. Dabei ist die Rechtslage klar: Verbindliche Kostenvoranschläge müssen eingehalten werden. Unverbindliche, etwa mit dem Zusatz "Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand", dürfen nur unter unvorhersehbaren Umständen und nur unbeträchtlich überschritten werden. Droht eine höhere Überschreitung, muss das Unternehmen vorher warnen. Hat sich das Unternehmen verkalkuliert, darf das nicht zulasten der Konsumenten gehen.

"Der Kostenvoranschlag dient den Kundinnen und Kunden zur Auswahl des besten Angebotes. Sie müssen darauf vertrauen können, dass der angebotene Preis gilt. Wird er nicht eingehalten, setzen wir die Rechte unserer Mitglieder, wenn notwendig, auch vor Gericht durch", sagt AK-Präsident Andreas Stangl. (red, 15.2.2024)