Wien – In der Donnerstagabend zu Ende gegangenen Sitzung des Nationalrats ist ein Antrag auf Senkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre ohne Mehrheit geblieben. Die Freiheitlichen, die die entsprechende Gesetzesänderung eingebracht hatten, fanden keine Unterstützer für die Initiative.

Abgestimmt worden war namentlich, also mit Gang zur Urne, und das auf Antrag der Freiheitlichen. Allerdings zeigte sich beim Ergebnis, dass nur 20 der 30 FPÖ-Abgeordneten teilgenommen hatten. Das wiederum rief den ÖVP-Parlamentsklub auf den Plan. Gegenüber der APA interpretierte man das am Abend derart, dass der freiheitliche Klub nicht hinter seinem Fraktionschef Herbert Kickl stehe.

Die FPÖ hatte es in der anschließenden Debatte dann noch einmal mit einem (unverbindlichen) Entschließungsantrag gleichen Inhalts versucht. Auch da blieben die Freiheitlichen alleine. Bei der Abstimmung votierten dann überhaupt nur noch acht gerade anwesende FP-Mandatare für die Vorlage.

Sitzung des Nationalrats in Sitzungssaal
Auf Antrag der FPÖ wurde namentlich abgestimmt.
IMAGO/SEPA.Media

ÖVP nennt Antrag zu einseitig

Argumentiert wurde das Anliegen der FPÖ mit der Schwere von Taten wie Raub, Mord und Vergewaltigung. Die Gesellschaft müsse hier reagieren, meinte Justizsprecher Harald Stefan: "Wir können nicht sagen, wir schauen weg." Generalsekretär Michael Schnedlitz machte für entsprechende Taten dann ganz explizit Jugendliche verantwortlich, die 2015 mit als Flüchtlinge nach Österreich gekommen sind: "Wer alt genug ist zu morden, zu vergewaltigen, ist alt genug eingesperrt zu werden."

Die ÖVP hatte zuletzt in Person von Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) selbst eine Absenkung der Strafmündigkeit diskutiert. Justizsprecherin Michaela Steinacker nannte den FP-Antrag am Donnerstag zu einfach und einseitig: "Was wir tun ist der Diskurs mit Experten." Man werde sich überlegen müssen, mit welchen Begleitmaßnahmen eine Absenkung der Strafmündigkeit einher gehen müsste.

Beim letzten Tagesordnungspunkt einstimmig angenommen wurde ein Staatsvertrag zwischen Österreich und Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen. Das Abkommen aus dem Jahr 2022 soll es ermöglichen, die gemeinsame Staatsgrenze zu überfliegen, um etwa ein verdächtiges Luftfahrzeug an die Fliegerkräfte des jeweiligen Nachbarstaates sicher zu "übergeben" und die diesbezüglichen Reaktionsmöglichkeiten und -zeiten zu verbessern. Maßnahmen gegen militärische Bedrohungen sind ausdrücklich nicht umfasst. Die nächste Plenarsitzung ist für den 17. April angesetzt. (APA, 21.3.2024)