Assange-Unterstützer in London.
Das jahrelange Gezerre um Julian Assange geht in die nächste Runde.
IMAGO/Thomas Krych

Mit Anspannung wurde die Entscheidung erwartet: Wird die britische Justiz die bereits beschlossene Auslieferung von Julian Assange endgültig durchwinken und ihn binnen weniger Tage an die USA aushändigen, oder gestattet sie dem Whistleblower, diese noch ein letztes Mal anzufechten?

Am Dienstag verkündete der High Court dann: Der Wikileaks-Gründer darf noch nicht ausgeliefert werden. Doch Grund für Jubel gibt es kaum.

Die Richter stimmten zwar Bedenken seiner Anwälte zu, dass sich der Australier in den USA möglicherweise nicht auf die verfassungsmäßige Redefreiheit berufen könne und eine Todesstrafe nicht ausgeschlossen sei. Auch sie sehen das als Anfechtungsgrund. Doch anstatt Assange sofort ein Berufungsverfahren zu gewähren, erteilten sie den USA den Vorzug. Washington hat drei Wochen Zeit, die Bedenken zu entkräften. Andernfalls darf Assange berufen.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass die USA nötige Zusicherungen erbringen werden – wie schon 2021, als sie mit Zusagen gemäßigter Haftbedingungen das Auslieferungsverfahren wiederbelebten.

Die Auslieferung wurde vorerst also nur verschoben. Assange, dem die USA wegen seiner kompromisslosen, aber auch umstrittenen Aufdeckerarbeit mit Spionagevorwürfen den Prozess machen wollen, bleibt nur zu hoffen, dass die USA ihm zuvor einen Deal anbieten, wie US-Medien kolportieren. Für die Pressefreiheit bleibt all das ein fatales Signal. (Flora Mory, 26.3.2024)