ORF-Inhalte sollen künftig nach den Plänen von Generaldirektor Alexander Wrabetz noch häufiger auf Youtube zu finden sein.

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Wien/Mountain View – Der ORF legt seine Pläne für einen YouTube-Channel dar. Dort sollen etwa die schon jetzt online verbreiteten Kompakt-Nachrichten zu sehen sein, Sendungen, deren Ausstrahlung länger als sieben Tage zurückliegt, Archivmaterial und zusätzlicher Content. Den entsprechenden "Vorschlag für Änderungen des ORF-Angebots in Sozialen Medien" hat der ORF nun veröffentlicht (pdf). Ein Knackpunkt könnte die Vermarktung der Inhalte durch YouTube sowie die Bereitstellung von zusätzlichem Content sein.

Mit der Veröffentlichung beginnt eine im ORF-Gesetz für zusätzliche ORF-Angebote vorgesehene Auftragsvorprüfung. Marktteilnehmer, die sich von dem neuen Angebot des Öffentlich-Rechtlichen als betroffen betrachten, können zu dem Angebot Stellung nehmen, die Frist dafür ist der 31. März 2017. Danach muss der ORF laut Gesetz bei der KommAustria die Genehmigung des Angebots beantragen.

Pläne sind schon länger bekannt

Dass der ORF auf YouTube aktiv werden will, hat Generaldirektor Alexander Wrabetz bereits im Vorjahr, als er sich für eine weitere Amtszeit bewarb, angekündigt. Ziel des Kanals ist es, "dem fundamentalen Wandel in der Mediennutzung Rechnung zu tragen und auch einem jüngeren, 'digitalen' und teilweise weniger 'nachrichten-affinen' Publikum die nötigen Basisinformationen für den Diskurs zu gesellschaftlich relevanten Themen" bereitzustellen, heißt es in dem Angebotskonzept. "Die zeitliche Unabhängigkeit und Strukturierung steigert den Servicecharakter des Angebots beträchtlich". Der ORF sorge für die "umfassende Information der Allgemeinheit" und "vermittelt ein vielfältiges kulturelles Angebot".

Verschiedene Playlists

Das soll in unterschiedliche Playlists innerhalb des YouTube-Kanals gegliedert werden. Geplant sind etwa "Themenkörbe" – als Beispiel wird "Flüchtlinge in Österreich" genannt, mit Beiträgen aus unterschiedlichen ORF-Sendungen zu dem Thema. Weiters sieht das Konzept Genre-Playlists (etwa Dokus, Comedy, Show, Service etc.) vor, unter dem Titel "Mottenkiste" wird Nostalgisches zusammengefasst (von Enrico über Testbild und "Kaisermühlen Blues" bis hin zum legendären Russisch-Kurs). "Additional Content" schließlich soll eigens für den Channel produziert werden. Inhalt könnte das "Unternehmen ORF" selbst sein, "Webisodes oder auszutestende Piloten" werden ebenfalls genannt. "Realistischerweise wird der Content, der hier zusätzlich angeboten wird, zunächst vor allem aus Zusammenschnitten existierenden Materials zu ausgestrahlten Sendungen bestehen", heißt es.

Keine fiktionalen Sendungen

Was nicht auf Youtube gezeigt wird: aktuelle fiktionale Sendungen, die "Zeit im Bild"-Ausgaben und Bundesland-Nachrichten (mit Ausnahme der Kurzformate ZiB100 etc.) und aktuelle Sportberichterstattung. Eine "Spiegelung" der ORF-Tvthek bedeute der Channel nicht, wird betont.

Kosten von 261.000 Euro pro Jahr

Vermarktet werden sollen die Inhalte via "Standard-Kooperationsvertrag" durch YouTube, also mit den dort üblichen diversen Werbeformen wie Prerolls, wobei die Online-News und Kindersendungen werbefrei bleiben werden, wird betont. "Die Umsätze werden in den Gesamt-Onlineumsatz von ORF.at eingerechnet", schreibt der ORF. Im ersten Jahr wird mit 20.000 Euro Netto-Umsatz kalkuliert, im "Jahr 5" erwartet der ORF ca. 90.000 Euro. Dem gegenüber stehen Kosten von insgesamt 261.000 Euro pro Jahr, wobei das Personal (drei bis vier Vollzeitäquivalente) mit 200.000 Euro veranschlagt wird und Rechtekosten mit 53.000 Euro den zweitgrößten Brocken ausmachen.

Knackpunkte: Vermarktung, Abrufdauer

Die Vermarktung, also "kommerzielle Verwertung" und der neue Charakter des Angebots werden im aktuellen Konzept des ORF als Grund angeführt, warum man überhaupt eine sogenannte Auftragsvorprüfung durchführt (also das Konzept veröffentlicht und Stellungnahmen sammelt, um dann einen Antrag bei der Medienbehörde zu stellen). Denn das bestehende Angebot werde auch insofern geändert, als "Sendungen, die nicht in einem Fernsehprogramm ausgestrahlt wurden", online gestellt werden sollen. Bei solch wesentlichen Veränderungen sei eine Auftragsvorprüfung durchzuführen, zitiert der ORF aus den Erläuterungen zum ORF-Gesetz.

Ob der ORF Inhalte länger als sieben Tage online zur Verfügung stellen darf, entscheide die Behörde, hieß es beim ORF. Im ORF-Gesetz (Paragraf 4a) ist ja geregelt, dass der Online-"Abrufdienst" (gemeinhin die TVthek, aber auch andere ORF-Dienste) Sendungen "für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen nach Ausstrahlung" zur Verfügung stellen darf.

"Typische Nutzung"

Das ORF-Angebotskonzept allerdings verweist darauf, dass man mit dem YouTube-Channel nicht die TVthek "spiegeln" will – das Material soll dort erst nach Ablauf der sieben Tage online gehen. Will der ORF dann etwa mit seinem YouTube-Konzept gegen das ORF-Gesetz verstoßen? Natürlich nicht, heißt es dazu am Küniglberg. Er bezieht sich auch auf Angebotskonzept für Soziale Medien aus dem Jahr 2015, das die KommAustria genehmigt hat.

Ein zentraler Begriff darin ist die "typische Nutzung" – also typisch für das jeweilige Netzwerk bzw. die Plattform: "Die Inhalte des ORF-Angebots in Sozialen Medien werden entsprechend der typischen Nutzung bereitgestellt, was auch die dauerhafte Bereitstellung umfasst (z.B. Postings auf Facebook-Seiten oder Tweets auf Twitter), zumal mangels archivarischer Strukturierung auch keine atypische Nutzung von alten Einträgen erfolgt", hieß es in diesem Konzept, das die Medienbehörde wie gesagt akzeptierte.

Bei der KommAustria will man all diese Punkte vorerst nicht kommentieren – schließlich gebe es ja noch gar kein Verfahren, hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage. Seinen Antrag an die Behörde kann der ORF nach Ablauf der Stellungnahmefrist am 31. März stellen.


(APA, 14.2.2017)